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Gefahrgutfahrerprüfung
Fahrer von Kraftfahrzeugen, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren, müssen im In- und Ausland nachweisen, dass sie erfolgreich an einer Gefahrgutfahrerschulung teilgenommen haben.
Eine regelmäßige Fortbildung ist ebenfalls erforderlich. Die IHK erkennt spezielle Gefahrgutfahrerlehrgänge an und stellt nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang die ADR-Bescheinigung (Gefahrgutführerschein) aus.
Weitere Informationen erhält das IHK-Merkblatt "Informationen über die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrer" (inkl. einer Liste der Schulungsveranstalter).
Ansprechpartner/in
Rudi Schotter
Referent
Telefon: 0441 2220-415
Fax: 0441 2220-5415
Zentrale: 0441 2220-0
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