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Kur- und Erholungsorte im Oldenburger Land

14 Städte und Gemeinden mit 21 Ortsteilen staatlich anerkannt

Ob Heilbad, Erholungs- oder Luftkurort – Städte und Gemeinden, die mit diesen Bezeichnungen um Gäste werben wollen, müssen Standards erfüllen. Diese wurden in der 2005 in Kraft getretenen Kurort-Verordnung neu definiert. Bis Ende 2010 mussten sich alle bereits prädikatisierten Orte in Niedersachsen erneut prüfen lassen, um ihre Anerkennung zu behalten. Neuanträge können jederzeit gestellt werden.

Im Oldenburger Land haben alle antragstellenden Kommunen das Verfahren fristgerecht und erfolgreich abgeschlossen. 2011 hinzugekommen ist die Stadt Schortens als Erholungsort. Damit sind im IHK-Bezirk derzeit 14 Städte und Gemeinden mit insgesamt 21 Ortsteilen staatlich anerkannt.

In die Anerkennungsverfahren ist die IHK eingebunden. Sie nimmt an den Erörterungsterminen der Antragsunterlagen und Ortsbegehungen teil und gibt Stellungnahmen zu den vorgelegten Anträgen ab, die in Sachverständigengutachten einfließen.

 

Ansprechpartner/in

Sebastian Gutschow
Referent

Telefon: 0441 2220-310
Fax: 0441 2220-5310
Zentrale: (0441) 2220-0
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