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Entschädigung bei Straßenbaumaßnahmen

Straßenbaumaßnahmen gehören auch in etablierten Lagen zum täglichen Erscheinungsbild einer Stadt. Ärger bereiten sie regelmäßig Betrieben, deren Kunden und Mitarbeitern der Zugang erschwert wird und die deshalb empfindliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Einige solcher Baumaßnahmen führen für die betroffenen Betriebe zu Ansprüchen auf staatliche Entschädigung.

Wann und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall sein kann, darüber informiert ein IHK-Merkblatt  (siehe Infobox Downloads).

Ansprechpartner/in

Carola Havekost
Geschäftsführerin

Telefon: 0441 2220-300
Fax: 0441 2220-5301
Zentrale: 0441 2220-0
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