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Ladenöffnungszeiten in Niedersachsen
Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen
Der Niedersächsische Landtag hat am 6. März 2007 das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) verabschiedet, das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist. Mit Wirkung zum 21. Oktober 2011 ist das Gesetz punktuell geändert worden.
Durchführung von Schautagen
Nach dem Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Verkaufsstellen, in denen an jedermann Waren verkauft werden, an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen grundsätzlich geschlossen zu halten. Ausnahmen ergeben sich aus den §§ 4 und 5 des Gesetzes.
Kein ”Tag der offenen Tür” an stillen Feiertagen
Immer wieder taucht die Frage auf, ob anlässlich der so genannten "stillen Feiertage" ein "Tag der offenen Tür" durchgeführt werden kann. Nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz (NFeiertagsG) ist dies an diesen Tagen unzulässig.










