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Künstlersozialabgabe: Stabiler Abgabesatz für 2012

Gute Nachrichten für Unternehmen, aber auch Werbegemeinschaften, Verkehrsvereine oder Stadtmarketing-Initiativen wichtig, die Künstlersozialabgabe zahlen müssen: Der Abgabesatz für Entgelte für die Nutzung oder Verwertung künstlerischer oder publizistischer Leistungen bleibt auch ab dem 1. Januar 2012 stabil bei 3,9 Prozent (Quelle: Künstlersozialabgabe-Verordnung 2012 vom 6. September 2011 - Bundesgesetzblatt (BGBl) 2011 I Nr. 47, ausgegeben am 8. September 2011, S. 1831).

Abgabepflicht wird geprüft
Häufig besteht bei Unternehmen Unklarheit darüber, ob eine Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist, wenn Künstler oder Publizisten für Werbezwecke oder Feste engagiert werden. Mit dem „3. Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ wurde bereits am 22. März 2007 beschlossen, Firmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen oder verwerten, stärker auf ihre Abgabepflicht hin zu überprüfen. Auch wurde die maximale Höhe der Bußgelder heraufgesetzt. Die Überprüfung der Unternehmen erfolgt nicht mehr durch die KSK selbst, sondern durch die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund.

 

Weitere Informationen:
Die Künstlersozialkasse hat ein Merkblatt zur Künstlersozialversichertung erstellt.

Ansprechpartner/in

Peter Wellmann
Referent

Telefon: 0441 2220-309
Fax: 0441 2220-5309
Zentrale: 0441 2220-0
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