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Registrierung
Der Antrag auf Registrierung kann gleichzeitig mit der Erlaubnis gestellt werden. Die Registrierung erfolgt dann unmittelbar und automatisch nach Erlaubniserteilung. Soll zunächst nur die Erlaubnis erteilt werden, so kann der Vermittler erst dann auf der Grundlage der Erlaubnis (z. B. als Makler) tätig werden, wenn er auch die Registrierung veranlasst hat.
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