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Geltungsbereich der Erlaubnis

Die Erlaubnis berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit im gesamten Gebiet der Europäischen Union und des EWR. Beabsichtigt ein in Deutschland niedergelassener Versicherungsvermittler in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tätig zu werden, hat er dies zuvor der Registerbehörde (IHK) mitzuteilen.

Ansprechpartner/in

Team Neues Versicherungsvermittlerrecht

Telefon: 0441 2220-307
Fax: 0441 2220-5307
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z