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Antragsteller

Antragsteller kann eine natürliche oder juristische Person sein.

Bei der juristischen Person stellt diese selbst, vertreten durch ihre Organe, den Antrag auf Erlaubnis. Bei der GmbH unterzeichnet z.B. der geschäftsführende Gesellschafter den Antrag, bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkasse) der Vorstand.

Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. BGB-Gesellschaft, Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) ist die Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich des Kommanditisten, sofern dieser Geschäftsführungsbefugnis besitzt und somit als Gewerbetreibender anzusehen ist.

Ansprechpartner/in

Team Neues Versicherungsvermittlerrecht

Telefon: 0441 2220-307
Fax: 0441 2220-5307
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z