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Registrierungverfahren f. Versicherungsvermittler u. -makler

Versicherungsvermittler und Versicherungsberater sind ab 22. Mai 2007 grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11 a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. Limited, GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!

Die Anträge finden Sie im Download-Bereich!

 

Natürliche Personen verwenden bitte
Formular 7.1. – Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister (natürliche Person)


Hinweis: Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister für sich selbst zu beantragen. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und unterliegt damit der Registrierungspflicht.

Juristische Personen verwenden bitte
Formular 7.2 – Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister (juristische Person)

Bitte beachten Sie, dass die Formulare 7.1 und 7.2 keinen Antrag auf Erlaubniserteilung / -befreiung beinhalten. Diesen müssen Sie zusätzlich stellen.

Ansprechpartner/in

Team Neues Versicherungsvermittlerrecht

Telefon: 0441 2220-307
Fax: 0441 2220-5307
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben
Ansprechpartner/in von A bis Z