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Anträge nach § 34 e GewO
Versicherungsberater, deren Tätigkeit bisher im Rechtsberatungsgesetz geregelt war, benötigen seit dem 22.05.2007 eine Erlaubnis nach § 34 e Abs.1 GewO.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. Limited, GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!
Antragsunterlagen (siehe Infobox Download)
Folgende Antragsunterlagen sind für eine Erlaubnis nach § 34 e GewO für natürliche Personen nötig:
- Formular 2.1. – Antrag nach § 34 e Abs. 1 GewO (natürliche Personen)
Hinweis: Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.
Hier finden Sie eine Checkliste zum Antrag auf Erlaubnis nach § 34 e GewO für natürliche Personen:
- Formular 2.1.a – Checkliste zum Antrag auf Erlaubnis nach § 34 e GewO (natürliche Personen)
Hier finden Sie die Antragsunterlagen für eine Erlaubnis nach § 34 e GewO für juristische Personen:
- Formular 2.2. – Antrag nach § 34 e Abs. 1 GewO (juristische Personen)
Ein Formular zur Angabe von weiteren gesetzlichen Vertretern finden Sie hier:
- Formular 8. 1 – Angaben des gesetzlichen Vertreters - Anlage zum Antrag auf Erlaubnis nach § 34 e GewO (juristische Person)
Hier finden Sie eine Checkliste zum Antrag auf Erlaubnis nach § 34 e GewO für juristische Personen:
- Formular 2.2.a. – Checkliste zum Antrag auf Erlaubnis nach § 34 e GewO (juristische Personen)
Bitte beachten Sie, dass die Formulare 2.1 und 2.2 keinen Antrag auf Registrierung beinhalten. Diesen müssen Sie zusätzlich stellen:
- Formular 7.1. – Antrag auf Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister für natürliche Personen
- Formular 7.2. – Antrag auf Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister für juristische Personen
Sachkundenachweis (Delegation)
Soweit bei juristischen Personen ein oder mehrere Mitglieder der Geschäftsführung den für die Erlaubniserteilung erforderlichen Sachkundenachweis nicht selbst erbringen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, den Nachweis der Sachkunde auf andere Personen im Unternehmen zu delegieren.
Bei einer Delegation des Sachkundenachweises ausschließlich auf Angestellte (z. B. Prokurist, Handlungsbevollmächtigter) verwenden Sie bitte
- Formular 4.3 – Delegation des Sachkundenachweises nach § 34 e i. V. m. § 34 d GewO
Bei einer Delegation des Sachkundenachweises innerhalb der Geschäftsführung einer juristischen Person verwenden Sie bitte
- Formular 4.4 – Delegation des Sachkundenachweises innerhalb der Geschäftsführung einer juristischen Person nach § 34 e i. V. m. § 34 d GewO
Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung
- Zum Nachweis der für die Erlaubniserteilung notwendigen Berufshaftpflichtversicherung verwenden Sie bitte ausschließlich den für die IHK bestimmten Versicherungsnachweis Ihrer VSH-Versicherung.
Ansprechpartner/in
Telefon: 0441 2220-307
Fax: 0441 2220-5307
Zentrale: 0441 2220-0
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