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Sachkundeprüfung der IHK
Wer keinen der Wege nutzen kann, seine Sachkunde zu belegen, der muss eine Sachkundeprüfung vor der IHK bestehen. Der Versicherungsvermittler oder -berater kann wahlweise bei der IHK seines Geschäftssitzes, seines Wohnsitzes, seiner Ausbildungsstätte oder bei der IHK, der ein Versicherungsunternehmen zugehörig ist, mit dem er zusammenarbeitet, die Sachkundeprüfung ablegen.
Nicht jede IHK bietet die Sachkundeprüfung an. Es wird eine Konzentration auf Hauptprüfungsstandorte angestrebt, die ein ausreichendes Prüfungsaufkommen und damit auch ausreichend viele Prüfungstermine ermöglichen. Die Oldenburgische IHK wird die Sachkundeprüfung voraussichtlich durch die Handelskammer Bremen abnehmen lassen.
Die Sachkundeprüfung, die sich auf Wunsch des Gesetzgebers inhaltlich am heutigen Versicherungsfachmann (BWV) orientieren wird, besteht aus einem theoretischen und einem verkaufspraktischen Teil. Der theoretische Teil findet EDV-gestützt am Bildschirm statt. Die Prüfung hat einen zeitlichen Umfang von 160 min. Der praktische Teil beinhaltet ein simuliertes Kundengespräch, in dem der Prüfling seine Kommunikations- und Beratungskompetenz unter Beweis stellt. Das Gespräch hat pro Teilnehmer eine Dauer von 20 min. Im Vorfeld werden dem Teilnehmer 15 min. Vorbereitungszeit eingeräumt. Die Aufgabe kann wahlweise aus dem Bereich Vorsorge oder Sach-/Vermögensversicherung kommen. Die Wahl steht dem Teilnehmer zu.
Im Falle des Nicht-Bestehens kann der Teilnehmer die Prüfung wiederholen. Die Wiederholungsmöglichkeiten sind unbegrenzt.
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Telefon: 0441 2220-307
Fax: 0441 2220-5307
Zentrale: 0441 2220-0
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