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Bestandsschutz für langjährig tätige Vermittler

Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater, die seit dem 31.August 2000 selbständig oder unselbständig ununterbrochen tätig waren, bedürfen keiner Sachkundeprüfung.

Ein Versicherungsvermittler, der zunächst über sein Versicherungsunternehmen zum Register gemeldet wird, kann also auch später noch mit dem Bestandsschutz eine Gewerbeerlaubnis beantragen, wenn er entsprechende Nachweise vorlegen kann.

Der Nachweis erfolgt auch hier in der Regel durch Vorlage der Gewerbeanmeldung, von Arbeitszeugnissen oder von Bestätigungsschreiben der Arbeitgeber. Hilfsweise können Provisionsauszüge vorgelegt werden, was dann aber eine vorherige Absprache mit der IHK erfordert.

Ansprechpartner/in

Team Neues Versicherungsvermittlerrecht

Telefon: 0441 2220-307
Fax: 0441 2220-5307
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z