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Ungebundene Vermittler

Ein „ungebundener Versicherungsvermittler“ im Sinne des neuen Versicherungsvermittlerrechts ist derjenige, der „gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsvertreter oder -makler, und nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmen, den Abschluss von Versicherungsverträgen vermittelt“. Er bedarf künftig der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Betroffen sind in der Praxis die klassischen Versicherungsmakler und die so genannten echten Mehrfachagenten, die konkurrierende Versicherungsprodukte für mehrere Gesellschaften vermitteln. Darüber hinaus können aber auch andere Versicherungsvermittler freiwillig die Gewerbeerlaubnis beantragen.

Details zum Ablauf und zu den Voraussetzungen des Erlaubnisverfahrens erhalten Sie unter „Antragsverfahren“. Für die Erlaubniserteilung sind gegenüber der IHK 240 Euro zu entrichten. Nach der Erlaubniserteilung wird der Vermittler entweder als „Versicherungsvermittler mit Erlaubnis“ oder als Versicherungsmakler in das Register eingetragen. Hierfür ist eine Gebühr von 25 Euro gegenüber der IHK zu entrichten.

Ansprechpartner/in

Team Neues Versicherungsvermittlerrecht

Telefon: 0441 2220-307
Fax: 0441 2220-5307
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z