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Versicherungsvermittler: Karenzzeit wegen Antragswelle
Bund- und Ländervertreter haben sich im Dezember 2008 darauf verständigt, Versicherungsvermittlern, die bereits vor dem 1. Januar 2007 tätig waren, für den Nachweis der Registrierung eine Karenzzeit zu gewähren, sofern die Anträge bis zum Ende des Jahres 2008 gestellt worden sind.
Am 31.12.2008 lief die Übergangsfrist für die bereits vor Inkrafttreten des neuen Versicherungsvermittlerrechts tätigen Vermittler aus. Im diesem Jahr dürfen dann nur noch solche Vermittler gewerblich tätig sein, die über eine Registrierung verfügen. Da - wie von den IHKs befürchtet - trotz der langen Übergangsfrist viele Vermittler Ihre Anträge erst im Dezember 2008 einreichten, war eine Bearbeitung bis zum Jahresende 2008 nicht mehr möglich. Einerseits verzögerten sich die durch die IHKs vorzunehmenden Behördenfragen
durch die Weihnachtspause. Andererseits sind die Anträge in diesem kurzem Zeitraum nicht mehr abzuarbeiten.
Bei den Anträgen, die spätestens am 31.12.2008 bei der IHK vorlagen, gestattet es der Gesetzgeber von einer Verfolgung der Vermittler bis zum 31.03.2009 abzusehen. Auch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich bereit erklärt, Versicherungsunternehmen, die in diesem Zeitraum noch mit solchen Vermittlern zusammenarbeiten, nicht zu rügen. Die IHK weist darauf hin, dass das Antragsverfahren, das bei Vorliegen vollständiger Anträge in der Regel etwa zwei Wochen dauert, bei der gegenwärtigen
Antragsflut 4 Wochen in Anspruch nehmen kann. Sofern die Behördenanfragen der IHK sehr zögerlich beantwortet werden, kann es im Einzelfall auch länger dauern.
Damit die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich gehalten werden kann, ist es ratsam, die Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen.
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