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Versicherungsvermittler - Vorsicht vor Abmahnungen

Das am 22. Mai 2007 in Kraft getretene neue Versicherungsvermittlerrecht hat auch im Wettbewerbsrecht und im Auftreten gegenüber dem Kunden eine Bedeutung! Insbesondere bei Verletzung der Informations- und Beratungspflichten gegenüber dem Kunden ist neben eventuellen ordnungsrechtlichen Schritten auch mit Abmahnungen zu rechnen.

Ordnungsrechtliche Schritte liegen im Ermessen der Erlaubnisbehörden - also in diesem Fall der IHKs. Da die Kammern als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft im Interesse der Branche handeln werden, sind finanzielle Folgen - z.B. in Form von Ordnungsgeldern - nur bei wiederholten Verstößen gegen Informationspflichten zu erwarten. Ansonsten werden die IHKs zunächst auf Verwarnungen setzen. Erhebliche Verstösse - z.B. durch nachgewiesene wissentliche Falschberatungen - beeinflussen die persönliche Zuverlässigkeit und würden zum Entzug der Gewerbeerlaubnis und zur Löschung aus dem Register führen.

Auch geringfügige Fehler bei den Informationspflichten im schriftlichen Auftreten gegenüber dem Kunden oder bei der Gestaltung des Internet-Impressums (siehe auch: L. Internet-Impressum: Zusätzliche Angaben nötig) können unmittelbar zu wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen führen. Es ist damit zu rechnen, dass Versicherungsvermittler in Zukunftt vermehrt Abmahnungen erhalten. Hierzu sind Anwälte oder Einrichtungen wie die "Wettbewerbszentrale", eine Selbstkontrollorganisation der deutschen Wirtschaft, berechtigt. Die Abmahnung ist in der Regel mit einer vertragsstrafenbewährten Unterlassungserklärung und einer Abmahngebühr von einigen hundert Euro verbunden. Wird die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, kann eine Einstweilige Verfügung des Gerichts mit noch höheren Kosten die Folge sein. Anwälte können bereits heute tätig werden und sehen in Abmahnungen häufig ein einträgliches Zusatzgeschäft.

Versicherungsvermittler sollten also unbedingt auf das Einhalten der Informationspflichten gegenüber dem Kunden achten. Alles was über Broschüren, Briefe, Zeitungsanzeigen oder Internet in den öffentlichen Raum getragen wird, kann Grundlage für eine Abmahnung sein. Im Falle von Unsicherheiten über die Außendarstellung steht auch die IHK für Auskünfte zur Verfügung.

Ansprechpartner/in

Team Neues Versicherungsvermittlerrecht

Telefon: 0441 2220-307
Fax: 0441 2220-5307
Zentrale: 0441 2220-0
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