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Neues Meister-BAföG bringt mehr Geld

Beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten „Meister-BAföG", sind zum 1. Juli 2009 attraktive Verbesserungen in Kraft getreten. Die Teilnehmer/innen, die sich auf eine Meister-, Fachkaufmann-, Fachwirt- oder Betriebswirtprüfung vorbereiten, erhalten mehr finanzielle Unterstützung für Lehrgang und Prüfung als bisher.

Antragstellung

  • Für alle Fortbildungsteilnehmer/innen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) die Bewilligungsstelle für das Meister-BAföG.
  • Der Antrag ist einzureichen bei der NBank, Günther-Wagner-Allee 12-14, 30177 Hannover.
  • Individuelle Auskünfte erteilt die NBank unter Telefon: 0511 30031- 497.
  • Informationen und Antragsformulare zum Meister-BAföG finden Sie unter http://www.nbank.de oder http://www.meister-bafoeg.info/de/115.php .

Förderleistungen
30,5 Prozent der Förderung zahlt die NBank als Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren aus. Dieser Zuschuss muss nicht zurückbezahlt werden. Falls gewünscht, werden die restlichen 69,5 Prozent von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Darlehen gewährt. Erst zwei Jahre nach dem Prüfungsabschluss muss mit der Darlehenstilgung begonnen werden. Maximal werden Gebühren von 10.226 Euro übernommen. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers.

Zudem werden bei erfolgreichem Fortbildungsabschluss 25 Prozent des Darlehens erlassen. Es können von dem Restbetrag nochmals weitere 33 Prozent erlassen werden, wenn der oder die Geförderte ein Unternehmen gründet und dauerhaft mindestens einen weiteren Arbeitsplatz schafft.

Der Höchstsatz für den Lebensunterhalt bei Alleinstehenden mit einem Kind steigt auf jetzt 885 Euro pro Monat an. Zusätzlich wird die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden pauschal mit 113 Euro pro Kind und Monat bezuschusst. Besonders erwähnenswert ist die Tatsache, dass mehr Migrantinnen als bisher einen Förderanspruch erhalten.

Voraussetzungen

  • Die Fortbildungsmaßnahme muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen.
  • Die Förderungshöchstdauer beträgt 24 Monate für Voll- und 48 Monate für Teilzeitmaßnahmen.
  • Bei Vollzeitmaßnahmen müssen wöchentlich an fünf Werktagen Lehrveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden.
  • Teilzeitmaßnahmen müssen innerhalb von vier Jahren abschließen. Die Lehrveranstaltungen dürfen innerhalb von acht Monaten nicht weniger als 150 Unterrichtsstunden umfassen.

Zielgruppen
Mit dem Meister-BAföG werden neben der Fortbildung zum Meister auch zum Beispiel solche zum staatlich geprüften Techniker, zum Fachkaufmann bzw. Fachwirt oder Betriebswirt gefördert. Eine Altersbegrenzung besteht nicht.

Weitergehende Informationen über das Meister-BAföG erhalten angemeldete Teilnehmer/innen bei den IHK-Weiterbildungsberatern unter Telefon: 0441 2220-423.

Stand: Juli 2009

 

 

Ansprechpartner/in

Manfred Baum
Referent

Telefon: 0441 2220-423
Fax: 0441 2220-5423
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z