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IWiN – das Unternehmensförderprogramm
Zuschüsse für Weiterbildung

Unternehmer können für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter Zuschüsse beantragen.
Bis zum Jahr 2013 fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm IWiN (Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen) die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen. Durch Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes soll der Strukturwandel in niedersächsischen Unternehmen unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und mit Sitz in Niedersachsen. Selbst Betriebsinhaber/innen mit maximal 49 Mitarbeiter/innen und alle freiberuflich Tätigen können eine Förderung für ihre Weiterbildung erhalten. Es werden Zuschüsse bis zu 4.000 Euro der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten aus ESF- und Landesmitteln gezahlt.
Wichtig: Um den Zuschuss zu den Weiterbildungskosten zu erhalten, muss das Unternehmen vor dem verbindlichen Vertragsabschluss mit dem Bildungsträger bei unserer IWiN-Stelle den Antrag gestellt und die Förderzusage schriftlich erhalten haben. Das Antragsformular ist zusammen mit einer Kopie der Weiterbildungsunterlagen frühzeitig einzureichen. Vorab ist nur eine unverbindliche Reservierung des Lehrgangsplatzes vor der Förderzusage möglich.
Die Attraktivität von IWiN führt derzeit zu einer regelrechten Antragsflut. Um Ihre Weiterbildung und die finanzielle Unterstützung ermöglichen zu können, ist es erforderlich, dass wir Ihre Antragstellung ca. 8 Wochen vor Maßnahmebeginn erhalten. Nur in einem solchen Abwicklungszeitraum können wir die Bearbeitung der vielen Anträge und Formalitäten sicherstellen.
Bitte beachten: Das IWiN-Programm endet Mitte 2013. Um die Abwicklung und die Auszahlungen der Förderungen zu gewährleisten, können Weiterbildungen berücksichtigt werden, die bis ca. April 2013 vollständig abgeschlossen sind.
Weitere Informationen zum Förderprogramm IWiN finden Sie unter http://iwin-niedersachsen.de.
Auskunft und Beratung erhalten die Geschäftsführer/Betriebsinhaber bei der Regionalen Anlaufstelle in der Oldenburgischen IHK von Julia Heym und Elvira Heinisch unter Tel.: 0441 2220-426.
Ansprechpartner/in
Projektkoordinatorin IWIN
Telefon: 0441 2220-426
Fax: 0441 2220-5426
Zentrale: 0441 2220-0
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