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Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Lehrgängen und Seminaren ist in jedem Fall schriftlich bei der Oldenburgischen IHK vorzunehmen. Mit der Anmeldung erkennt der/die Teilnehmer/in diese Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres postalischen Eingangs bei der IHK berücksichtigt. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die IHK dies mit.
2. Zahlungsbedingungen
Der/die Teilnehmer/in hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von über 6 Monaten kann auf Wunsch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hierzu ist erforderlich, dass der/die Teilnehmer/in der IHK eine Ermächtigung zum Bankeinzugsverfahren erteilt. Kosten für Lernmittel und Prüfungen sind in den Seminar- und Lehrgangsentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der IHK separat in Rechnung gestellt.
3. Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, e-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg.
4. Rücktritt und Kündigung
Rücktritt und Kündigung haben schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei der IHK. Nach der Widerrufsfrist entstehen bei einem Rücktritt noch vor Veranstaltungsbeginn nachstehende Kosten:
a) Rücktritt bei Tagesseminaren: Der Rücktritt hat spätestens acht Tage vor Seminarbeginn zu erfolgen. Ansonsten ist das Seminarentgelt in voller Höhe zu zahlen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, der die Seminarkosten übernimmt.
b) Rücktritt bei Lehrgängen: Erfolgt der Rücktritt nach der Widerrufsfrist, aber noch vor Veranstaltungsbeginn, ist bei Lehrgängen grundsätzlich eine Verwaltungskostenpauschale von 50,00 Euro zu zahlen. Bereits gezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Verwaltungskostenpauschale erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der/die Teilnehmer/in nicht oder nur zeitweise, so ist der/die Teilnehmer/in zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
c) Kündigung: Lehrgänge mit einer Dauer bis zu 6 Monaten sind nach Veranstaltungsbeginn nicht vorzeitig kündbar. Lehrgänge mit einer Dauer von über 6 Monaten sind frühestens zum Ablauf der ersten 6 Monate, und anschließend mit einer Frist von 6 Wochen jeweils zum Quartalsende, kündbar. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Kündigung bei der IHK. Für die Zeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung hat der/die Teilnehmer/in die Lehrgangsgebühr anteilig zu entrichten.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Absage, Programmänderung und Ausfall
Die IHK hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichender Zahl von Anmeldungen, Lehrgänge und Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen die Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall von Unterrichtsstunden ist ausgeschlossen, sofern nicht der IHK, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug sowie Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
7. Haftung
Die Haftung der IHK für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten der IHK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch die IHK oder auf einer schuldhaften Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8. Datenerfassung
Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung und –organisation sowie für die spätere Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung (z. B. Ankündigung von IHK-Weiterbildungsveranstaltungen) gespeichert. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit der Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken einverstanden.
9. Nebenabrede
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Vertragswirksamkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist 26122 Oldenburg.
Oldenburgische Industrie-und Handelskammer
IHK.Die Weiterbildung
August 2005
Ansprechpartner/in
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Telefon: 0441 2220-423
Fax: 0441 2220-5423
Zentrale: 0441 2220-0
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