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Gruppenumschulungen / außerbetriebliche Ausbildung (BaE)
Außerbetriebliche Berufsausbildung in kooperativer und integrierter Form
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung von außerbetrieblicher Berufsausbildung (BaE) sind sehr komplex. Es müssen Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG / siehe Infobox Download) sowie der fördernden Stellen eingehalten werden. Die Richtlinien BaE (siehe Infobox Download) geben hierzu Hinweise.
Gruppenumschulungen bei Bildungsträgern
Bei der erstmaligen Beantragung einer Gruppenumschulung ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme ein vollständiges Konzept bei der IHK einzureichen. Welche Merkmale und Besonderheiten für eine Gruppenumschulung zu Grunde zu legen sind, entnehmen Sie dem Kriterienkatalog (siehe Infobox Download). Bei Wiederholungsmaßnahmen benutzen Sie bitte den Antrag Gruppenumschulung (siehe Infobox Download), um diese genehmigen zu lassen.
Ansprechpartner/in
Referentin
Telefon: 0441 2220-482
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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