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Teilzeitausbildung – keine halbe Sache!

Für junge Eltern und Jugendliche, die Angehörige pflegen, bietet eine Berufsausbildung in Teilzeit die Chance, Ausbildung und Familie zu vereinbaren. Die Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Ausbildung in Teilzeit - Finanzierungsmöglichkeiten des Lebensunterhaltes im Überblick“ informiert darüber, wie Teilzeitauszubildende ihren Lebensunterhalt sichern können und welche staatlichen Leistungen zur Verfügung stehen.

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Ihre Auszubildenden können – passend zu Ihren Betriebsabläufen – flexibel eingesetzt werden.
  • Analog zur Anwesenheit der Auszubildenden im Betrieb reduziert sich die Ausbildungsvergütung.
  • Betroffene Auszubildende wandeln aufgrund von familiären Betreuungsaufgaben ihre Vollzeitausbildung in Teilzeit um und bleiben so dem Betrieb erhalten.
  • Diese Auszubildenden besitzen häufig eine höhere Motivation, mehr Reife und Verantwortungsbewusstsein.
  • Der Betrieb beweist Familienfreundlichkeit und hat damit einen klaren Imagevorteil im Wettbewerb um Kunden und Mitarbeiter/-innen.
  • Betriebe profitieren durch Teilzeitausbildung, gerade wenn das Arbeitsaufkommen für Auszubildende in ihrem Unternehmen keine Vollzeitstelle erfordert.

Wie ist eine Teilzeitausbildung organisiert?

  • Seit 2005 besteht nach § 8 Berufsbildungsgesetz für Menschen mit Betreuungsverpflichtungen die Möglichkeit, ihre Ausbildung auch in Teilzeit zu absolvieren.
  • Die Anwesenheit im Betrieb kann bis auf zwei Drittel reduziert werden – ohne Verlängerung der Gesamtausbildungszeit.
  • Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt.
  • Die Ausbildung findet in der Regelausbildungszeit statt, bei Bedarf kann sie um ein halbes Jahr verlängert werden.
  • Die Auszubildenden absolvieren eine regulär anerkannte und vollwertige Berufsausbildung.

Ansprechpartner/in

Stefan Bünting
stellv. Abteilungsleiter

Telefon: 0441 2220-472
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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