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Insolvenz des Ausbildungsbetriebes

Grundsätzlich gilt: Drohende Insolvenz oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ohne vollständige Einstellung des Geschäftsbetriebes ist kein Kündigungsgrund.

Details enthält ein Merkblatt der IHK (siehe Infobox Downloads).

Ansprechpartner/in

Rita Bartholomäus
Sachbearbeiterin

Telefon: 0441 2220-485
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben

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Ansprechpartner/in von A bis Z