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Förderprogramm "Chance betriebliche Ausbildung"

Am 06.06.2011 startete die niedersächsische Landesregierung ein Förderprogramm zur Besetzung von betrieblichen Ausbildungsplätzen mit Bewerberinnen und Bewerbern mit schlechten Startchancen.

Was wird mit dem Programm „Chance betriebliche Ausbildung" gefördert?
Mit dem Programm „Chance betriebliche Ausbildung" fördert das Land Niedersachsen die Besetzung betrieblicher Ausbildungsplätze mit Jugendlichen mit schlechten Startchancen. Durch die Förderung sollen die Chancen der Bewerberinnen und Bewerber auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz erhöht werden. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs in den niedersächsischen Unternehmen geleistet werden. Das Programm ist ein Baustein des „Niedersächsischen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs".

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsplätze, die mit Ausbildungsplatzbewerberinnen oder -bewerbern besetzt
werden, die

  • die allgemein bildende Schule ohne Abschluss verlassen haben,
  • einen Förderschulabschluss haben oder zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Förderschule besuchen,
  • als höchsten Schulabschluss einen schlechten Hauptschulabschluss erworben haben oder
  • das letzte Schulzeugnis einen schlechten Hauptschulabschluss erwarten lässt.

Ferner werden zusätzlich geschaffene betriebliche Ausbildungsplätze gefördert, die mit Ausbildungsplatzbewerberinnen oder -bewerbern besetzt werden, die

  • als höchsten Schulabschluss einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erworben haben oder
  • das letzte Schulzeugnis einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erwarten lässt.

Betriebliche Ausbildungsverhältnisse sind zusätzlich, wenn der Ausbildungsbetrieb bisher nicht ausgebildet hat oder mit Beginn des zu fördernden Ausbildungsverhältnisses mehr Auszubildende beschäftigt werden als im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre jeweils zum 31.12. beschäftigt waren.

Ein Schulabschluss gilt als schlecht,

  • wenn der Notendurchschnitt aller erteilten Fächer bei 3,5 oder schlechter liegt
  • oder die Leistungen in den Fächern „Deutsch" oder „Mathematik" mit der Note „ausreichend" oder
    schlechter beurteilt wurden.

Keine Förderung gibt es für Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Wohnsitz nicht in Niedersachsen haben, bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf verfügen oder im Ausbildungsbetrieb bereits eine geförderte Einstiegsqualifizierung
(EQ) absolviert haben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind ferner Ausbildungsverhältnisse, in denen eine Ausbildungsvergütung von weniger als 350,00 Euro pro Monat (Bruttolohn) gezahlt werden, die nach dem 01. März 2013 beginnen,
für die aus anderen Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen mit öffentlichen Mitteln Lohnkosten -
zuschüsse gezahlt werden oder die zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern geschlossen werden.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen.

Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden die Ausbildungskosten des ersten Jahres der betrieblichen Ausbildung. Die Zuwendung ist auf höchstens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von max. 5.000,00 Euro (2.500,00 Euro – gilt für den Kammerbezirk der Oldenburischen IHK) pro Ausbildungsplatz begrenzt. In besonderen Fördergebieten - Zielgebiet „Konvergenz" bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg,Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Soltau-Fallingbostel, Stade,Uelzen und Verden - beträgt die Förderung 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Wenn Sie Fördermittel beantragen, dürfen Sie einen Ausbildungsvertrag erst dann abschließen, wenn Ihnen die Zustimmung der fördenden Stelle vorliegt. Die Fördermittel sind begrenzt und werden nach Reihenfolge der Antragseingänge bei der NBank ausgeschüttet.

Wie und wo erfolgt die Antragstellung?
Anträge können ab sofort über das Internet bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Förderanträge können alternativ auf einem standardisierten Antragsformular bei der NBank schriftlich gestellt werden.
Günther-Wagner-Allee 12 - 16, 30177 Hannover,
Telefon: 0511 30031-333, Telefax: 0511 30031-11333

Spätestens zum Beginn der Ausbildung sind

  • ein geeigneter Nachweis zur Zugehörigkeit des Jugendlichen zur Zielgruppe (z. B. Abschlusszeugnis) sowie
  • der unterschriebene und mit dem Eintragungsvermerk der IHK bzw. der zuständigen Stelle versehene Ausbildungsvertrag vorzulegen. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine Bescheinigung über die Zusätzlichkeit des Ausbildungsplatzes der zuständigen Kammer vorzulegen.

Die Förderrichtlinie und eine Produktinformation zum Förderverfahren stehen im Downloadbereich oder auf der Internetseite der NBank bereit.

 

Noch Fragen?
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausbildungspaktes der Oldenburgischen IHK (Tel. 0441 2220-473, E-Mail: wester@oldenburg.ihk.de) oder die Förderberatung der NBank (Tel. 0511 30031-333, E-Mail: info@nbank.de) zur Verfügung.

Ansprechpartner/in

Ludger Wester
Ausbildungsplatzakquisiteur

Telefon: 0441 2220-473
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben
Ansprechpartner/in von A bis Z