Fördermöglichkeiten für neue Ausbildungsverhältnisse

Förderrichtlinie "Chance betriebliche Ausbildung"
Am 06.06.2011 startete die niedersächsische Landesregierung ein Förderprogramm zur Besetzung von betrieblichen Ausbildungsplätzen mit Bewerberinnen und Bewerbern mit schlechten Startchancen. Durch die Förderung sollen die Chancen der Bewerberinnen und Bewerber auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz erhöht werden.

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsplätze, die mit Ausbildungsplatzbewerberinnen oder -bewerbern besetzt werden, die

  • die allgemein bildende Schule ohne Abschluss verlassen haben,
  • einen Förderschulabschluss haben oder zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Förderschule besuchen,
  • als höchsten Schulabschluss einen schlechten Hauptschulabschluss erworben haben oder
  • das letzte Schulzeugnis einen schlechten Hauptschulabschluss erwarten lässt.

Ferner werden zusätzlich geschaffene betriebliche Ausbildungsplätze gefördert, die mit Ausbildungsplatzbewerberinnen oder -bewerbern besetzt werden, die

  • als höchsten Schulabschluss einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erworben haben oder
  • das letzte Schulzeugnis einen schlechten Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) erwarten lässt.

Die Förderung für die kleinen und mittleren Unternehmen in Niedersachsen ist je nach Region auf maximal 3.000 Euro pro Ausbildungsplatz begrenzt. Für unseren Kammerbezirk gilt eine Höchstförderung von maximal 2.500 Euro. Anträge können ab sofort über das Internet bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausbildungspaktes der Oldenburgischen IHK (Tel. 0441 2220-473, E-Mail: wester@oldenburg.ihk.de) oder die Förderberatung der NBank (Tel. 0511 30031-333, E-Mail: info@nbank.de) zur Verfügung.

Ergänzende Informationen zum Förderprogramm "Chance betriebliche Ausbildung" finden Sie auf den auch auf den Internetseiten der Oldenburgischen IHK und der NBank unter www.nbank.de.

Ausbildungsbonus bei Übernahme von Jugendlichen aus Betrieben in Insolvenz läuft aus

Unternehmen, die Auszubildende, die aufgrund von Insolvenz, Schließung oder Stilllegung des ausbildenden Betriebes ihren Ausbildungsplatz verlieren, in Ausbildungs übernehmen können den Ausbildungsbonus noch bis zum 31.03.2012 beantragen. Ausbildungsbetriebe können den Ausbildungsbonus bis zu diesem Zeitpunkt bei der Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice) beantragen. Die Entscheidung, ob Betriebe bei Aufnahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben finanziell mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden, liegt weiterhin im Ermessen der Arbeitsagenturen und ist keine Pflichtleistung.

Kommunale Förderung  von  Ausbildungsverhältnissen
Einige kreisfreie Städte und Landkreise fördern die Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Wirtschaftsförderungseinrichtungen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Adressen der Wirtschaftsförderungen

Darüber hinaus informiert http://www.staregio.de/ über öffentliche Programme zur Förderung der Berufsbildung.

Achten Sie darauf: Wenn Sie Fördermittel beantragen, dürfen Sie einen Ausbildungsvertrag in der Regel erst dann abschließen, wenn Ihnen die Zustimmung der fördenden Stelle vorliegt.

Ansprechpartner/in

Ettje Lundqvist
Projektleitung Ausbildungspakt

Telefon: 0441 2220-473
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben

Ansprechpartner/in von A bis Z