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Ausbildungsberatung
Die Ausbildungsberatung ist eine zentrale Aufgabe der IHK. Sie unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen in allen Fragen der Ausbildung, leistet konkrete Hilfe bei Schwierigkeiten aller Art und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb.
Pflichtaufgabe nach dem Berufsbildungsgesetz
Die Überwachung der beruflichen Ausbildung ist nach dem Berufsbildungsgesetz eine der Pflichtaufgaben der IHKs. In § 45 Absatz 1 beauftragt das Berufsbildungsgesetz sie, Ausbildungsberater zu bestellen, die die Berufsausbildung in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen. Nach § 23 des Berufsbildungsgesetzes haben die IHKs festzustellen, ob ein Unternehmen zur Berufsausbildung geeignet ist. Kriterien für diese Feststellung liefern die im Berufsbildungsgesetz beschriebenen Rechtsbegriffe "Eignung der Ausbildungsstätte" und "persönliche und fachliche Eignung des Ausbildenden/Ausbilders".
Unterstützung bei der Lehrstellenvermittlung
Über den beschriebenen gesetzlichen Auftrag hinaus akquirieren die IHKs neue Ausbildungsstellen bei ihren Mitgliedsunternehmen und sind bei der Vermittlung von Auszubildenden nach Unternehmensauflösungen (z.B. durch Insolvenz) in neue Ausbildungsstellen behilflich. Um Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsstellen in der Region besser auszugleichen, müssen sich die IHKs unter Umständen durch geeignete Angebote (z.B. Lehrstellenbörse) aktiv in die Lehrstellenvermittlung einbringen.
Ausbildungsberater – Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Ausbildung
Zur Erledigung dieser Aufgaben besuchen die Ausbildungsberater die Unternehmen, beraten am Telefon oder geben schriftliche Tipps. Ausgehend von den allgemeinen Beratungen über Ausbildungsmöglichkeiten erfolgt die Feststellung der Eignung des Ausbildungsbetriebes und der persönlichen, fachlichen und berufs- und arbeitspädagogischen Eignung des Ausbildungspersonals. Dabei sind das Berufsbildungsgesetz, die Ausbilder-Eignungs-Verordnung, die jeweiligen Ausbildungsordnungen, das Jugendarbeitsschutzgesetz und weitere einschlägige Vorschriften zu beachten. In Ausnahmefällen können Befreiungen (z.B. nach § 6 III AEVO) eingeleitet oder ausgesprochen werden.
Während der Ausbildung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Berufsausbildung zur Verfügung.
Bei Streitigkeiten und Konflikten während der Ausbildung vermitteln die Ausbildungsberater zwischen den Parteien und versuchen, das Ausbildungsverhältnis zu erhalten. Kam es zur Kündigung, so kann der Schlichtungsausschuss der IHK angerufen werden, soweit dieser bei der zuständigen IHK eingerichtet ist.
Die Beratung von Auszubildenden ist neutral und vertraulich. Ziel der Beratungsaktivitäten ist es, einen erfolgreichen Abschluss des Ausbildungsverhältnisses zu fördern und eine Berufsausbildung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit im Außendienst sind die Ausbildungsberater auch Ansprechpartner in allen Fragen zur IHK; z.B. Beitragsfragen, Fördermöglichkeiten, Außenhandel, Rechtsauskünfte und Weiterbildungsangebote. Soweit sie die Fragen nicht direkt beantworten können, stellen sie den Kontakt zu den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK her.
Hinzu kommen weitere Aufgaben, zum Beispiel
- Kontakt zu der Arbeitsverwaltung
- Teilnahme und Standbesetzung bei (Bildungs-)Messen
- Kontakt zu den Berufsbildenden Schulen
- Mitwirkung bei den Lernortkooperationen
- Mitwirkung in Arbeitskreisen Schule/Wirtschaft
- Betreuung Ausbilderarbeitskreise
- Vorstellung neuer Berufe
- Umsetzungshilfen bei der Ausbildung neuer Berufe in den UnternehmenBeratung über Fördermöglichkeiten
- Beobachtung des betrieblichen Qualifikationsbedarfs.
Ansprechpartner/in
stellv. Abteilungsleiter
Telefon: 0441 2220-472
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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