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Ausbilder-Eignungsverordnung
Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wurde überarbeitet und gilt seit dem 1. August 2009. Wesentliche Inhalte: Ausbilderinnen und Ausbilder sollen beurteilen können, ob im Betrieb die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung erfüllt sind, bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken und die Ausbildung im Betrieb vorbereiten. Um die Auszubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, sollen sie auf individuelle Anliegen eingehen und mögliche Konflikte frühzeitig lösen. Seit 2003 mussten Ausbilder einen Nachweis im Sinne der AEVO in der Regel nicht mehr vorlegen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die Folgen dieser Aussetzung überprüft. Dabei wurde einerseits ein gewisser Zuwachs an Ausbildungsplätzen festgestellt, andererseits aber auch Qualitätseinbußen in der betrieblichen Ausbildung. Nach eingehenden Beratungen hat das Bildungsministerium entschieden, wieder eine AEVO in Kraft zu setzen und sie an neue Erfordernisse, die sich z. B. aus dem neuen Berufsbildungsgesetz vom März 2005 ergeben, anzupassen. Ausbilderinnen und Ausbilder, die vor dem 1. August 2009 als Ausbilder tätig sind, bleiben vom Nachweis der Eignung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit, wenn ihre Ausbildertätigkeit nicht zu Beanstandungen geführt hat. Weitere Informationen auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.bmbf.de/de/1652.php).
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