Topnavigation

Wir über uns   |   Presse & Publikationen   |   Impressum   |   Übersicht   |   RSS-Feed   |   Kontakt

Seiteninhalt

Duale Studiengänge ab 2012 einheitlich sozialversicherungspflichtig

Zuletzt hatten die Sozialversicherungsträger ausbildungsintegrierte (zum Beispiel mit IHK-Abschluss) und praxisintegrierte duale Studiengänge rechtlich unterschieden. Nun hat der Gesetzgeber diese Unterscheidung wieder aufgehoben. Damit steigt zwar die Beitragslast für betroffene Unternehmen und dual Studierende, die Rechtslage ist aber einfacher geworden, da viele praxisintegrierende Studiengänge nicht eindeutig abgegrenzt werden konnten.

Die Regelung betrifft auch bereits bestehende Verträge. Die Änderung wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2011, Teil I Nr. 71, S. 3057ff.

Ansprechpartner/in

Dr. Thomas Hildebrandt
Geschäftsführer

Telefon: 0441 2220-450
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben
Ansprechpartner/in von A bis Z