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Chance für Jugendliche: IHK-Einstiegsqualifizierung

Erfolgreiche Brücke ins Berufsleben

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein betriebliches Langzeitpraktikum für junge Menschen. 2004 im Rahmen des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs entwickelt, hat sich die EQ mittlerweile als erfolgreiches Instrument bewährt, um Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungschancen an eine betriebliche Ausbildung heranzuführen. Ein Konzept, das aufgeht, denn die Begleitforschung zeigt: Die Übergangsquote in Ausbildung beträgt ca. 75 Prozent (vgl. GIB: Begleitforschung des Sonderprogramms des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher, Abschlussbericht, Berlin 2008).

Zielgruppe: Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen bzw. solche, die zum aktuellen Ausbildungsbeginn keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Dauer: Eine  Einstiegsqualifizierung beginnt in der Regel im Oktober und dauert bis Ende Juli.

Berufsschule: Der Berufsschulbesuch während der Einstiegsqualifizierung wird empfohlen.

Ziel: Zielsetzung der Unternehmen sollte es sein, den Praktikanten in eine Ausbildung zu übernehmen. Die Dauer der Einstiegsqualifizierung sollte daher von allen Beteiligten genutzt werden, um sich gegenseitig kennenzulernen. Die Betriebe sollten prüfen, ob eine Übernahme des Praktikanten in Ausbildung zum nächsten Ausbildungsbeginn möglich ist.

Antrag auf Durchführung: Da die Agentur für Arbeit oder der kommunale Träger die Einstiegsqualifizierung finanzieren, muss vor Beginn der Einstiegsqualifizierung ein Antrag auf Durchführung einer EQ bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Ebenso prüfen die Arbeitsagentur bzw. die ARGE oder der kommunale Träger, ob der Bewerber zum förderfähigen Personenkreis gehört. Schließlich müssen Arbeitgeber und Praktikant einen Einstiegsqualifizierungsvertrag (EQ-Vertrag) schließen.

Finanzierung: Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung in Höhe von 216 Euro monatlich zuzüglich eines Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von monatlich 108 Euro.

Vertrag: Bei einer Einstiegsqualifizierung muss ein EQ-Vertrag zwischen Betrieb und Jugendlichen abgeschlossen werden. Die Einstiegsqualifizierung ist gesetzlich der Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms (§ 235b SGB III) geregelt.

Ausbildungsbegleitende Hilfen: Zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit können sozialpädagogische Begleitung und ausbildungsbegleitende Hilfen für die Praktikanten bei der Arbeitsagentur beantragt werden.

Zeugnis: Am Ende der Einstiegsqualifizierung werden die Praktikanten vom Betrieb beurteilt und erhalten daraufhin ein IHK-Zertifikat.

Geeignete Berufe: Die Einstiegsqualifizierung kann in vielen verschiedenen IHK-Berufen durchgeführt werden. Für jeden Beruf bzw. für Berufsgruppen gibt es verschiedene EQ-Bausteine (Übersicht über alle 108 Einstiegsqualifizierungsbausteine).

 

Weitere Informationen

  • Zusammengefasst sind die wichtigsten Informationen für die Praktikumsbetriebe im Merkblatt für Betriebe.
  • Welche Vorteile beitet die EQ den Jugendlichen? Wie sihet das Vertragsverhältnis zwischen Betrieb und Jugendlichem aus? Gelten bei einer EQ Tarifveträge und Betriebsvereinbarungen? Antworten auf diese und weitere Fragen bietet eine weitere Zusammenstellung der IHK.
  • Informationen zur Einstiegsqualifizierung auf den Internetseiten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages: http://www.dihk.de/pakt/.
  • weitere Informationen siehe Downloads (rechts)

Ansprechpartner/in

Ludger Wester
Ausbildungsplatzakquisiteur

Telefon: 0441 2220-473
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z