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Berichtshefte (Richtlinen und Dateien)

Die Führung von Berichtsheften durch die Auszubildenden ist in den Ausbildungsordnungen sowie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert. Dort heißt es: Ausbildende müssen Auszubildende zum Führen von Berichtsheften anhalten, soweit Berichtshefte im Rahmen der Ausbildung verlangt werden (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Ferner ist zur Abschlussprüfung zuzulassen, wer vorgeschriebene Berichtshefte ordnungsgemäß schriftlich geführt hat. (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).

Die Richtlinien zum Führen von Berichtsheften im gewerblich-technischen Bereich (inkl. IT-System-Elektroniker/-in, Florist/-in, Tankwart/-in) sowie im kaufmännischen Bereich (inkl. Fachinformatiker/-in, Informatikkaufmann/-frau, IT-Systemkaufmann/-frau, alle gastgewerbl. Berufe und Gestalter für visuelles Marketing) sind als Word-Dateien hinterlegt.

Die in den Richtlinien aufgeführten Beispiele sind Mindestanforderungen, die ggf. durch weitere Berichte außerhalb der vorgeschriebenen Nachweise ergänzt werden können.

Ansprechpartner/in

Stefan Bünting
stellv. Abteilungsleiter

Telefon: 0441 2220-472
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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