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FAQs für Auszubildende
Im Zusammenhang mit der Ausbildung werden häufig wiederkehrende Fragen zur Abschlussprüfung, zum Ausbildungsvertrag, zur Vergütung oder zu Auslandsaufenthalten gestellt. Bitte informieren Sie sich über die hier genannte Themen.
Fragen zum Thema Geld und Ausbildungsbeihilfe
Fragen zur Abschlussprüfung
Wann finden die Abschlussprüfungen statt?
Es gibt mehrere Prüfungstermine im Jahr. Die Sommerprüfung findet in der Zeit von Mai bis Juni/Juli, die Winterprüfung in den Monaten November und Januar statt. Abschlussprüfungen im Teil 1 finden im Frühjahr und Herbst statt (Ausnahme: naturwissenschaftliche Berufe). Die Einzelheiten zur Prüfung erfahren Sie durch die zuständigen Ansprechpartner.
Unter welchen Voraussetzungen werde ich zur Abschlussprüfung zugelassen?
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer an der Zwischenprüfung (gilt nicht bei der getreckten AP z.B Industriemechaniker VO 2004) teilgenommen und die Ausbildungsnachweise regelmäßig geführt hat. Die Ausbildungszeit darf nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin enden.
Was muss ich tun, um meine laufende Ausbildung zu verkürzen?
Die Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Wenn Ihre Leistungen es rechtfertigen, können Sie zusammen mit dem Betrieb die Verkürzung der Ausbildungszeit beantragen. Die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungszeit wird dabei entsprechend verkürzt, der Ausbildungsplan wird abgeändert. Bis zum neuen Ende der Ausbildungszeit muss noch eine Restausbildungszeit von 12 Monaten verbleiben. Bei Fragen zur Verkürzung können Sie sich aber auch an den für Sie zuständigen Ausbildungsberater wenden.
Kann ich meine Prüfung früher ablegen?
Sie können ein halbes Jahr vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen die rechtfertigen, das heißt Ihre Leistungen in der Berufschule müssen besser als 2,5 im Durchschnitt sein. Den Antrag müsten Sie formlos stellen (bitte Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses beifügen). In den prüfungsrelevanten Fächern muss im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote gut / 2,49 erreicht worden sein. Ebenfalls benötigen wir eine detaillierte Beurteilung der betrieblichen guten Leistungen mit der Bestätigung, dass in der noch verbleibenden Ausbildungszeit die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können. Wichtig ist, dass Sie den Anmeldeschluss beachten.
Was passiert, wenn ich während der Prüfung krank werde und sie nicht beenden kann?
Die Prüfung wird zum nächst möglichen Prüfungstermin fortgesetzt, in der Regel ist dies ein halbes Jahr später. Zum Nachweis Ihres wichtigen Grundes ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Kann ich vor der Prüfung zurücktreten?
Ja, aber es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Kann ich die Prüfung vor einer anderen IHK ablegen?
Nein, im Regelfall ist die IHK, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb seinen Sitz hat, auch die zuständige Stelle für die Abschlussprüfung.
Können Sie mir sagen, wann meine mündliche Prüfung stattfindet?
Der Prüfungstermin wird in Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss festgelegt. Die Einladungen werden spätestens drei Wochen vorher verschickt. In der Regel finden die mündlichen Prüfungen in der Winterprüfung im Januar und in der Sommerprüfung im Juni/Juli - drei bis vier Wochen vor den Sommerferien - statt.
Bieten Sie Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfung an?
Nein, die Oldenburgische IHK bietet keine Vorbereitungslehrgänge an.
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Versicherungs- und Industriekaufleute können sich online vorbereiten, wenn sie einen Internetzugang haben. Die Möglichkeit bietet OPTA2, eine Prüfungstrainings- und Testplattform für Auszubildende. Hier stehen Original-Aufgabensätze vergangener IHK-
Abschlussprüfungen zur Verfügung. Informationen zu OPTA2 erhalten Sie beim U-Form Verlag in Solingen unter http://www.u-form.de/, oder Sie senden eine E-Mail an uform@u-form.de und erhalten unverbindlich Informationsmaterial. Dort können weitere kaufmännische IHK-Abschlussprüfungen zu Übungszwecken und andere Veröffentlichungen bezogen werden.
- Im gewerblich-technischen Bereich bietet das Bau-ABC in Rostrup (Bereich Bau, Metall, Kaufleute) sowie das Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V. in Oldenburg (Bereich Elektro und Mechatronik) Vorbereitungslehrgänge für viele Berufe an.
Können Sie mir Prüfungaufgaben zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zusenden?
Können Sie mir die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses, der mich prüft, nennen? Wer sitzt in einem Prüfungsausschuss? Muss ich alle Teile in der Wiederholungsprüfung noch einmal absolvieren? Welche Vorgaben sind im Zusammenhang mit der Freistellung bei Prüfungen zu beachten? Können Sie mir eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses ausstellen? Wie oft kann eine Abschlussprüfung wiederholt werden? Kann ich auf einer mündlichen Prüfung bestehen, um meine Noten zu verbessern? Wann findet in meinen Ausbildungsberuf die Fertigkeitsprüfung und Kenntnisprüfung statt? Wann erhalten wir die Unterlagen (Einladungen usw.) zur Prüfung? Bis wann muss der Projektantrag für die IT-Berufe gestellt werden?
Für Berufe in der Druckindustrie können Sie beim Zentral-Fachausschuss für die Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland, Kurfürstenanlage 69, 69115 Heidelberg, Telefon: 06221 905630, Fax: 06221 9056315, E-Mail: info@zfamedien.de, Internet: http://www.zfamedien.de.
Für kaufmännische und kaufmännische-verwandte Berufe erhalten Sie Aufgabensätze abgelaufener Prüfungen bzw. Übungsmaterialien vom U-Form-Verlag, Hermann Ullrich GmbH & Co,Cronenberger Straße 58, 42651 Solingen, Telefon: 0221 16072, Fax: 0212 208963, E-Mail: uform@u-form.de.
Ein Prüfungsausschuss wird auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes berufen und arbeitet nach der Prüfungsordnung der Oldenburgischen IHK. Eine Nennung der Mitglieder in unseren Prüfungsausschüssen ist aus Gründen des persönlichen Datenschutzes nicht möglich.
In jedem Prüfungsausschuss sind Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Lehrer der Berufsbildenden Schulen vertreten. Es ist ein Ehrenamt, das auf den Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes und der Prüfungsordnung angeübt wird.
Die Anrechnungsmöglichkeiten hängen von den jeweiligen Berufen ab. Eine detaillierte Mitteilung über die Anrechenbarkeit erhalten Sie von der IHK mit der Mitteilung über Ihr Prüfungsergebnis.
Für die Prüfungstage sind alle Auszubildenden vom Betrieb freizustellen. Bei Abschlussprüfungen haben Jugendliche unter 18 Jahren ein Recht auf Freistellung für den Tag, der der schriftlichen Prüfung vorangeht. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Ja, das Ausstellen einer Zweitschrift ist auf Antrag möglich. Die Ausstellung ist mit einer Gebühr belegt. Falls nur eine Bescheinigung über die Berufsausbildung für den Rentenanspruch benötigt wird, entstehen keine Kosten.
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Dies ist nicht in allen Fällen möglich. Die Verordnung des entsprechenden Berufes regelt diesen Punkt. In den meisten Berufen ist eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach nur dann vorgesehen, wenn sie zum Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen sind auf der Homepage der IHK unter www.ihk-oldenburg.de veröffentlicht. Für die praktischen Prüfungen werden die Termine individuell durch die Prüfungsausschusse festgelegt. Alle Termine werden den Prüflingen schriftlich mitgeteilt.
In jedem Falle rechtzeitig, etwa 4 Wochen vor der jeweiligen Prüfung. Unterlagen, die der Prüfungsbetrieb zur Materialbereitstellung und Vorbereitung der Prüfung benötigt, werden schon vorher versandt oder können im Internet heruntergeladen werden (PAL für gewerblich-technische Berufe).
Das Anmelde- und Genehmigungsverfahren in den IT-Berufen erfolgt über das Internet. Alle wichtigen Informationen sind unter www.ihk-oldenburg.de unter dem Punkt "Ausbildungsprüfungen" hinterlegt.
Können Sie mir eine Auswertung der Prüfungsergebnisse in meinem Ausbildungsberuf im Vergleich der letzten Jahre zur Verfügung stellen?
Auf unserer Internetseite informieren wir über den Prüfungsdurchschnitt der vergangenen Abschlussprüfung in allen Berufen. Bei der Vielzahl der verschiedenen Berufe können wir aus Kapazitätsgründen leider keine darüber hinausgehenden individuellen Anfragen nach statistischen Auswertungen beantworten.
Können Sie mir sagen, wie viel ich nach der Prüfung als Angestellter verdiene?
Da die Beträge recht unterschiedlich sind und z.T. auf Tarifvereinbarungen beruhen, bitten wir Sie, sich im Internet unter: http://www.tarifvertrag.de zu informieren.
Welche Vergütung erhalte ich als Auszubildende/r?
Die Vergütung der Auszubildenden richtet sich nach der Ortsüblichkeit, hier werden Tarifverträge als Basis genommen.
Welche zusätzliche Unterstützung kann ich von der Agentur für Arbeit erhalten?
Mobilitätshilfe werden gewährt als: Übergangsbeihilfe – zinsloses Darlehen bis 1.000 Euro für Lebensunterhalt; Ausrüstungsbeihilfe – bis 260 Euro für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät; Reisekostenbeihilfe – Kosten für die Fahrt zum Antritt einer Lehrstelle bis 300 Euro; Umzugskostenbeihilfe – Umzugskosten werden nach Bundesumzugskostengesetz erstattet.
Daneben können bedürftige Jugendliche Förderungen im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Die monatlich gezahlte Förderung setzt sich zusammen aus: Grundbetrag für den Lebensunterhalt (310 Euro); Pauschale für Mietkosten (133 Euro); Mietzuschlag (64 Euro); Bedarf für Arbeitskleidung (11 Euro); Erstattung der Fahrtkosten für Pendelfahrten zwischen Wohnung, Ausbildungsstelle und Berufsschule (max. 476 Euro); Erstattung von einer Familienfahrt pro Monat; Kinderbetreuungskosten (130 Euro pro Kind). Von Januar bis September 2007 wurden in Niedersachsen und Bremen durchschnittlich 17.200 Personen gefördert. Die durchschnittliche Förderung lag bei 240 Euro monatlich. Insgesamt wurden 37 Mio. Euro ausgezahlt.
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Müssen Auszubildende die Berufsschulzeit nacharbeiten?
Das Thema ist kompliziert: § 15 BBiG regelt die Freistellung für die Berufsschule. Danach müssen Ausbildungsbetriebe die Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freistellen, unter der Voraussetzung dass sich Ausbildungs- und Berufsschulzeit decken. Vor einem vor 9:00 Uhr beginnenden Unterricht dürfen Azubis nicht beschäftigt werden.
Außerdem muss zwischen jugendlichen und volljährigen Azubis unterschieden werden:
Für Jugendliche gibt es im Jugendarbeitsschutzgesetz einige Regelungen: Wenn sie einen Tag mit mehr als fünf Schulstunden einmal wöchentlich Berufsschule haben oder Blockunterricht von 25 Stunden an fünf Tagen, dürfen sie vor oder nach der Schule nicht im Betrieb beschäftigt werden. Außerdem werden Berufsschultage mit mehr als fünf Stunden mit acht Stunden auf die Ausbildungszeit bei einer 40-Stunden-Woche angerechnet.
Bei volljährigen Auszubildenden gibt es keine Anrechnung wie bei Jugendlichen. Wenn sich die Berufsschulzeit mit der betrieblichen Ausbildungszeit überschneidet, ersetzt die Berufsschulzeit die betriebliche Zeit. Dabei gelten Pausen und Wegezeiten als Berufsschulzeiten. Da es keine Anrechnung gibt, sondern nur bei tatsächlicher Überschneidung von Ausbildungs- und Berufsschulzeit freigestellt werden muss, kann die Summe aus Berufsschulzeit und betrieblicher Ausbildungszeit höher sein als die normale Wochenarbeitszeit. Die Grenze bildet aber die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche.
Bin ich noch berufsschulpflichtig, wenn ich die Prüfung nicht bestanden und eine neuen Ausbildungsvertrag habe?
Ja, alle Auszubildenden, die einen Ausbildungsvertrag haben, müssen die Berufsschule besuchen. Ausnahmeregelungen sind mit der jeweiligen Berufsschule abzustimmen.
In welcher Berufsschule wird mein Ausbildungsberuf unterrichtet?
Die Zuständigkeit der Berufsschulen richtet sich nach dem Sitz der Ausbildungsstätte. In besonderen Fällen gibt es Landes- und Bundesfachklassen.
Wer meldet die Auszubildenden in der Berufschule an?
Der Ausbildungsbetrieb meldet die Auszubildenden mit einem entsprechenden Anmeldeformular an. Anmeldeformulare erhalten Sie auch von der Berufsschule. An manchen Berufsbildenden Schulen gibt es Einschulungstermine, an denen die Auszubildenden direkt in der Schule erscheinen.
Wenn ein Auszubildender in einem Projekt mitarbeiten muss, kann er dann vom Berufschulbesuch befreit werden?
Nein, das ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Schulleiter der Berufschule dem Antrag des Ausbildungsbetriebes auf Befreiung vom Unterricht zustimmt.
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Wann endet für einen Auszubildenden die Ausbildung?
Mit dem Tag der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Dies ist in der Regel der Tag, an dem die übrigen Prüflinge ihre praktische Prüfung absolvieren.
Mein Betrieb hat mir nach der Probezeit gekündigt. Ich habe gehört, dass es bei Ihnen eine Stelle gibt, die mir in solchen Fällen hilft. Was muss ich tun?
Sie haben die Möglichkeit, in diesem Fall Ihren Ausbildungsberater bei der IHK anzurufen, der dann versucht, zwischen den Vertragsparteien zu vermitteln. In bestimmten Fällen können Sie auch den Schlichtungsausschuss einschalten.
Ist ein Auszubildender wie ein normaler Angestellter zu versichern oder ist etwas Besonderes zu beachten?
Die Auszubildenden sind genau wie alle anderen Arbeitnehmer/-innen sozialversicherungspflichtig.
Im Ausbildungsvertrag sind 13 Werktage Urlaub eingetragen, wievielen Arbeitstagen entspricht das?
Eine Arbeitswoche enthält 6 Werktage, das entspricht 5 Arbeitstagen. Bei der Berechnung können Sie die im Vertrag angegebenen Werktage durch 6 dividieren und mit 5 multiplizieren, dann haben Sie die Anzahl der Arbeitstage ermittelt. Bei 13 Werktagen sind das 11 Arbeitstage (13 : 6 x 5 = 10,83).
Was ist bei einer Kündigung durch den Betrieb oder durch die Auszubildenden zu beachten? Wohin muss die Kündigung gehen, zur IHK, zum Arbeitgeber?
Bei der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses legt das Berufsbildungsgesetz sehr strenge Maßstäbe an. Eine Kündigung innerhalb der Probezeit ist von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen möglich. Danach ist die Kündigung nur noch aus wichtigem Grund möglich:
- durch den Betrieb, wenn alle Möglichkeiten zur Disziplinierung ausgeschöpft wurden, eine Verhaltensänderung aber nicht erkennbar wird. Der Kündigungsgrund darf nicht länger als 14 Tage bekannt sein.
- durch den Auszubildenden, wenn er aus persönlichen Gründen das Ausbildungsverhältnis abbrechen möchte, z.B. Erkrankung, oder wenn das Ausbildungsverhältnis in einem anderen Beruf fortgeführt werden soll.
Wenn ich als Auszubildender durch mehrere Erkrankungen innerhalb der Ausbildung nicht alle Ausbildungsinhalte mitbekommen habe, welche Möglichkeiten gibt es, um die Ausbildungszeit zu verlängern?
Der Betrieb hat keine Möglichkeit, den Auszubildenden die Ausbildungszeit zu verlängern. Nach dem Berufsbildungsgesetz kann die Industrie- und Handelskammer in Ausnahmefällen auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn eine Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Als Empfehlung gilt, mit den Auszubildenden zu reden, von ihm aus mit den Ausbildungsdefiziten nicht zur Prüfung anzutreten, sondern einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung zu stellen.
Wo kann ich erfahren, welche Betriebe Ausbildungsplätze freihaben?
Ausbildungsfirmen bieten offene Lehrstellen auf der Lehrstellenbörse an. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder örtliche Berufsbildungsmessen informieren ebenfalls.
Ich suche einen Ausbildungsplatz - haben Sie Adressen?
In der Regel gibt es immer eine Anzahl unbesetzter Ausbildungsplätze. Die IHK hat eine Lehrstellenbörse eingerichtet unter http://www.ihk-oldenburg.de/lehrstellenboerse.
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Ansprechpartner/in
stellv. Abteilungsleiter
Telefon: 0441 2220-472
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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