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FAQ's – häufig gestellte Fragen zur Ausbildung

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FAQs für Auszubildende

Berufsschule, Ausbildungsvergütung, Prüfung: Wir geben Antworten auf die am häufigsten gestellten Ausbildungsfragen.
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BAG zur Befristung des Arbeitsvertrages nach Ausbildungsende

Ein Arbeitsvertrag darf nicht beliebig oft befristet werden, wenn die Befristung damit begründet wird, dass sich die Beschäftigung an die Ausbildung anschließt. Dies geht nur ein einziges Mal. So hat das Bundesarbeitsgericht am 10.10.2007 in zwei Fällen entschieden.
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Urteil zur Beschäftigung von Auszubildendenvertretern

Auszubildende, die Mitglied der Jugend- und Arbeitsvertretung sind, müssen nach Ausbildungsende im Unternehmen nur weiterbeschäftigt werden, wenn ein freier Dauerarbeitsplatz direkt im Ausbildungsbetrieb vorhanden ist. Keine Weiterbeschäftigungspflicht besteht, wenn eine ausbildungsgerechte Arbeit nur in anderen Betrieben des Unternehmens möglich ist.
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Kein Anspruch auf Erstattung für Fahrkosten zur Berufsschule

Wenn ein Auszubildender für die Fahrt zur Berufsschule Kosten aufwänden muss, hat er deshalb keinen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten durch den Arbeitgeber.
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Wettbewerbsverbot für Auszubildende

Das Bundesarbeitsgericht urteilt: Auszubildende dürfen während der Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses keinen Wettbewerb zum Nachteil ihres ausbildenden Betriebs betreiben.
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Waisenrente in Ausnahmen bis zum 27. Lebensjahr möglich

Grundsätzlich wird die Waisenrente bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Wer sich aber noch in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet, kann sie auch länger erhalten.
Ansprechpartner/in von A bis Z