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Zusatzqualifikation Fremdsprache
Freiwillige Prüfung vor der IHK
Zusätzlich zur Abschlussprüfung haben Sie die Möglichkeit, an einer freiwilligen Fremdsprachenprüfung teilzunehmen. In dieser Prüfung sollen Sie nachweisen, dass Sie sich schriftlich und mündlich mit ausländischen Geschäftspartnern in der Fremdsprache - z.B. Englisch verständigen können.
Dabei sind die Prüfungsaufgaben so gestaltet, dass sie weitgehend der Praxis entsprechen. Das Anforderungsniveau ist so gewählt, dass die Aufgaben auch an Auszubildende übertragen werden könnten.
Rechtsgrundlage
Für die Prüfung gelten die besonderen Rechtsvorschriften der Oldenburgischen IHK für die Prüfung
Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende (siehe Download)
Zusatzqualifikation Fremdsprache für gewerblich-technische Auszubildende (siehe Download)
Prüfungstermine
Die Termine der Prüfungen finden nicht zeitgleich mit den Abschlussprüfungen statt.
Voraussetzungen
Die Prüfung setzt voraus, dass Sie:
- aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung Fremdsprachenkenntnisse mitbringen, wie sie für einen mittleren Bildungsabschluss (z. B. Erweiterter Sekundarabschluss) erforderlich sind, und
- nachweisen, dass Sie sich auf die Prüfung vorbereitet haben. Dieses ist eine Aufgabe des Unterrichts in der Berufsschule.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung "Zusatzqualifikation Fremdsprache" erfolgt über die Berufsschulen bei der IHK.
Mit Bestehen dieser Zusatzprüfung erhalten Sie neben Ihrem Prüfungszeugnis ein gesondertes Zeugnis der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer.
Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Prüfung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Lehrkräfte für Fremdsprachen.
Ansprechpartner/in
Sachbearbeiterin
Telefon: 0441 2220-466
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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