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Weiterbildungsstipendium

Sie haben soeben Ihre Abschlussprüfung bestanden? Wenn Sie zu dem förderfähigen Personenkreis gehören, erhalten Sie in der nächsten Zeit automatisch Post von uns bzgl. des Stipendiums!

Mit dem Weiterbildungsstipendium (ehemals Begabtenförderung) wird jungen begabten Absolventinnen und Absolventen einer  Berufsausbildung ein Anreiz zur Karriere mit Lehre geboten.

Sie können drei Jahre lang mit bis zu 6.000 Euro (2.000 Euro pro Jahr) gefördert werden, wenn Sie zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre sind und besonders gute Leistungen, mindestens 87 Prozent des Gesamtergebnisses, nachweisen können. Ein Eigenteil von 10 Prozent pro Maßnahme ist vom Stipendiaten/der Stipendiatin selbst zu tragen. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 6.000 Euro.

Seit Jahresbeginn 2008 ist das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver. Förderfähig sind jetzt auch berufsbegleitende Studiengänge. Maßnahmen müssen immer vor Beginn beantragt werden.

Voraussetzungen:

  1. Sie sind Stipendiat/in des Weiterbildungsstipendiums.
  2. Sie arbeiten mindestens 15 Stunden/Woche.
  3. Die Maßnahme darf noch nicht begonnen haben.
  4. Die Maßnahme baut auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit auf.

Maßnahmen, die vor der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium bereits begonnen wurden, können nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden:

  1. Die Maßnahme läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme (1. Januar) des/der Stipendiaten/in in das Weiterbildungsstipendium (längerfristige Maßnahme).
  2. Der Antrag auf Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt.
  3. Die Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag (Stammblatt) genannt.

Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium förderfähig.

Bundesweit haben sich ca. 90 000 Stipendiatinnen und Stipendiaten seit 1991gezielt beruflich und persönlich weiterqualifiziert, um in ihrem Beruf noch besser voranzukommen. Jedes Jahr kommen rund 6 000 neue junge Leute hinzu. Das Geld - bislang über 250 Millionen Euro - stammt aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständige Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eines Interessenten oder Antragstellers eingetragen war, ist zuständig für die Information, Beratung, Aufnahme und Förderung.

Bewerbungsschluss ist in jedem Jahr der 15. November für die Aufnahme zu einer Weiterbildungsförderung ab dem 1. Januar des Folgejahres. Sollte Ihre Maßnahme jedoch bereits vor dem Aufnahmedatum (1. Januar) beginnen, muss die Bewerbung vor Beginn der Maßnahme bei uns eingehen (in diesem Fall gilt nicht der 15. November als Bewerungsschluss!).

Ein Rechtsanspruch, um in das Stipendium aufgenommen zu werden, besteht nicht.

Ansprechpartner/in

Tina Güring
Sachbearbeiterin

Telefon: 0441 2220-363
Fax: 0441 2220-5363
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z