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Prüfungsausschuss
Prüfen von A wie Ausbilden bis Z wie Zeugnis!
Haben Sie Freude am Umgang mit jungen Menschen? Sind Sie verantwortungsbewusst, einfühlsam, sachkundig und berufserfahren? Beste Voraussetzungen, Prüfer zu werden...
Anforderungen: In den Prüfungen entscheiden Sie als Prüfer darüber, ob Prüfungsbewerber in ihrer Ausbildung ihre berufliche Handlungsfähigkeit erlangt haben. Für diese Aufgaben sind an Sie als Prüfer einige Anforderungen gestellt. Wie werden Sie dieser Aufgabe gerecht?
Für das Abwägen und Bewerten von Prüfungsleistungen sind neben Ihrer Sachkunde ebenso Erfahrungen in dem Berufsfeld, in dem die Prüfung abgenommen werden soll, unentbehrlich. Darüber hinaus erfordert die Prüfertätigkeit ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und persönlicher Integrität. Wünschenswert sind ebenfalls Einfühlungsvermögen und eine gewisse menschliche Reife.
Organisatorisches: Die Abschlussprüfungen finden im Sommer und im Winter statt, die praktischen Prüfungen in der Regel in den letzten drei Wochen im Januar bzw. vor den Sommerferien. Darüber hinaus gibt es noch die Zwischen- und gestreckten Abschlussprüfungen; je nach Beruf finden praktischen Prüfungen statt, bei denen die Prüfungsausschüsse eingebunden sind. Daher ist es sinnvoll, seine ehrenamtliche Prüfertätigkeit grundsätzlich mit dem Arbeitgeber im Vorfeld abzustimmen, damit zugesagte Termine auch verlässlich eingehalten werden können. Die zeitliche Belastung liegt zwischen 3 und 14 Prüfungstagen im Jahr - je nach Beruf.
Berufung: Unsere Prüfungsausschüsse sind jeweils für fünf Jahre berufen. Prüfungen werden in ca. 130 verschiedenen Berufen durchgeführt. Insgesamt sind ca. 1.600 Prüferinnen und Prüfer in knapp 200 Prüfungsausschüssen berufen. Ein Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern (Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und Lehrer einer berufsbildenden Schule). Aus praktischen Erwägungen ist die Mindestzahl unserer Prüfungsausschüsse auf 3 festgelegt worden. Die Tätigkeit in einem Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Sie ist eine freiwillige Tätigkeit im öffentlichen Interesse aufgrund der allgemeinen Pflicht zur Übernahme von Ehrenämtern. Die Tätigkeit hat hoheitlichen, amtlichen Charakter.
Entschädigung: Die Entschädigung erfolgt nach dem JVEG, dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, in sinngemäßer Anwendung in der jeweils gültigen Fassung. Ein Entgelt im Sinne einer Gegenleistung wird nicht gezahlt. Ein Entgelt im Sinne einer Gegenleistung wird von der IHK nicht gezahlt. Für Barauslagen und Zeitversäumnis ist jedoch eine "angemessene" Entschädigung zu zahlen, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird.
Rechtliches: Bei seiner Tätigkeit ist ein Prüfungsausschuss an Recht und Gesetz gebunden, insbesondere an die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes und der Prüfungsordnung. Richtig verstanden bedeutet das: Bei der Bewertung von Prüfungsleistungen hat der Prüfungsausschuss einen Bewertungsspielraum - hier ist er autonom. Die Kammergeschäftsführung darf hier nicht eingreifen.
Chancengleichheit: Alle Prüfungsteilnehmer werden gleich behandelt. Der Grundsatz der Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer erfordert es, dass im Prüfungsausschuss kein Prüfer mitwirkt, dem Befangenheit unterstellt werden könnte. Damit soll gewährleistet werden, dass kein Prüflungsteilnehmer bevorzugt oder benachteiligt werden.
Befangenheit: Sollten sich Mitglieder eines Prüfungsausschusses befangen fühlen oder Prüfungsteilnehmer das Besorgnis der Befangenheit geltend machen wollen, haben sie dieses vor der Prüfung der IHK mitzuteilen. Während der Prüfung erfolgt die Mitteilung gegenüber dem Prüfungsausschuss. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die IHK, während der Prüfung der Prüfungsausschuss. Die Mitglieder des Ausschusses haben Dritten gegenüber Verschwiegenheit zu wahren, Prüfungen sind nicht öffentlich.
Bewertung von Prüfungsleistungen: Für das Ergebnis der Zwischen- und Abschlussprüfung werden nur die in der Prüfung selbst gezeigten Leistungen berücksichtigt. Weder Schulzeugnisse noch Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) oder die während der Ausbildung im Betrieb gezeigten Leistungen zählen für die Bewertung.
(Anmerkung: Es wurde ausschließlich die männliche Schreibweise verwendet. Dieses dient der besseren Lesbarkeit des Textes, nicht etwaiger Diskriminierung.)
Ansprechpartner/in
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Telefon: 0441 2220-482
Fax: 0441 2220-468
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