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IHK-Zeugnis- seit Sommer 2010 mit englischer Übersetzung

Neue Arbeitsorganisationen, veränderte Ausbildungsstrukturen und moderne Lernprozesse stellen inzwischen weitere Anforderungen an ein Abschlusszeugnis. Reichte es früher noch aus, das Prüfungsergebnis durch jeweils eine Note für die Kenntnisse und Fertigkeiten zu dokumentieren, sind heute detaillierte Aussagen und Zertifikate erforderlich.
Denn die Betriebe wollen wissen, was eine Bewerberin oder ein Bewerber kann; Jugendliche wollen ihr Leistungsvermögen durch einen solchen Nachweis bestätigt sehen.
Aus diesen Gründen haben die Industrie- und Handelskammern (IHKs) ihre Abschlusszeugnisse inhaltlich angepasst und äußerlich modernisiert.
Wie sieht das neue Zeugnis aus?
- Das neue Zeugnis erscheint in einem neuen bundeseinheitlichen Layout.
- Die Berufsbezeichnung sowie Fachrichtung oder Schwerpunkt werden auf dem Zeugnis aufgeführt.
- Das Gesamtergebnis mit Note und Punktzahl steht oberhalb des einzelnen Prüfungsergebnisses.
- Die in der Ausbildungsordnung in den Prüfungsanforderungen genannten Prüfungsbereiche werden in der von der Ausbildungsordnung genannten Reihenfolge aufgeführt. Dazu kommt die Note in Worten und die Angabe der Punkte in ganzen Zahlen
- Auf Antrag wird die Berufsschulnote unterhalb der Prüfungsbereiche ausgewiesen.
Hierzu ist vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung ein formloser Antrag gem. § 37 (3) BBiG bei der IHK zu stellen. Die Berufsschule muss die Berufsschulnote schriftlich bestätigen. Der Antrag mit der Bestätigung muss spätestens 1 Woche vor dem letzten Prüfungstermin bei der IHK vorliegen. Sollte die Berufsschulnote der IHK erst mitgeteilt werden, nachdem das IHK-Prüfungszeugnis ausgestellt wurde, wird eine Gebühr von 10,00 € fällig.
Im Abschlusszeugnis ist eine Erläuterung enthalten. Diese beinhaltet eine Erklärung der einzelnen Prüfungsbereiche und deren Gewichtung. Einsatzgebiete und Wahlqualifikationen können hier ebenfalls aufgenommen werden. Die Industrie- und Handelskammern geben Übersetzungen des deutschen Originalzeugnisses in englischer Sprache automatisch aus. Sollte eine Übersetzung in französischer Sprache benötigt werden, kann diese bei der IHK beantragt werden.
Die Änderungen bewirken, dass die IHK-Abschlusszeugnisse aussagekräftiger werden. Die Betriebe können sich künftig ein besseres Bild von den Jugendlichen machen und diese sich wiederum besser darstellen.
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Telefon: 0441 2220-482
Fax: 0441 2220-468
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