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FAQ's zur gestreckten Abschlussprüfung
Für eine Reihe von Berufen gilt die gestreckte Abschlussprüfung. Sie besteht aus Teil 1 und Teil 2. Erste Erfahrungen mit der neuen Prüfungsstruktur sind positiv. Die bisherige Zwischenprüfung wird aufgewertet, indem ihr Ergebnis als Teil 1 in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließt. Mit der neuen Prüfungsstruktur stellt sich eine Vielzahl von Fragen bezüglich der praktischen Umsetzung.
Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?
Die rechtlichen Bestimmungen sind grundsätzlich wie bisher anzuwenden. Die Abschlussprüfung ist eine Einheit, d. h. Teil 1 und Teil 2 gehören zusammen - auch wenn die Prüfungsleistungen an unterschiedlichen Terminen erbracht werden.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfung bezieht sich auf die in der Ausbildungsordnung angegebenen Inhalte.
Elektro- Metall- und Fahrzeutechnische Berufe:
Bei den Elektro-, Metall- und fahrzeugtechnischen Berufen sind dies in Teil 1 die ersten 18 Monate. Teil 1 der Abschlussprüfung wird daher an den bisherigen Zwischenprüfungsterminen, also im Frühjahr bzw. Herbst, durchgeführt.
Labor- und Chemieberufe:
Bei den Labor- und Produktionsberufen in den Bereichen Chemie und Parmazie werden Inhalte von mehr als 18 Monaten in Teil 1 abgeprüft. Daher findet in diesen Berufen Teil 1 an den Sommer- bzw. Winterprüfungsterminen statt. Teil 2 erfolgt bei allen Berufen zum "regulären" Winter- bzw. Sommerprüfungstermin.
Kaufmann/-frau im Einzelhandel:
So ist künftig Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung im dreijährigen Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Einzelhandel identisch mit der schriftlichen Abschlussprüfung im zweijährigen Ausbildungsberuf Verkäufer/-in. Dies vereinfacht die Prüfungsstruktur und stellt zudem sicher, dass die Gemeinsamkeiten in den Kernkompetenzen und der Prüfungsgestaltung eine Anrechnung und Durchlässigkeit ermöglichen, die die Mobilität zwischen den Berufen verstärkt.
Ist für Teil 1 und Teil 2 je eine Zulassung erforderlich?
Ja. Ein separates Zulassungsverfahren garantiert einen reibungslosen und einwandfreien Prüfungsablauf.
Wann wird das Prüfungsergebnis festgestellt?
Das Prüfungsergebnis wird nach Beendigung von Teil 2 festgestellt. Wie bisher teilt die IHK dem Prüfling unverzüglich mit, ob er die Prüfung bestanden hat. Über die in Teil 1 erbrachten Leistungen erhält der Prüfling unmittelbar nach Durchführung von Teil 1 eine Bescheinigung.
Was ist, wenn der Prüfling nicht bestanden hat?
Fehlen nur wenige Punkte zum Bestehen, kann eine mündliche Ergänzungsprüfung erfolgen. Sie ist in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist nur für die schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 möglich. Sie sollte höchsten 15 Minuten betragen und muss die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewichten.
Wann können die Prüfung oder einzelne Prüfungsteile wiederholt werden?
Da beide Prüfungsteile eine Einheit darstellen, wird das Endergebnis nach Teil 2 festgestellt. Bei Nichtbestehen kann der Prüfling die Prüfung zweimal wiederholen, wobei mindestens ausreichende Leistungen in den einzelnen Prüfungsteilen bzw. Prüfungsbereichen anerkannt werden können. Darüber entscheidet im Einzelnen der Prüfungsausschuss gemäß der Prüfungsordnung der zuständigen IHK. Fehlt der Auszubildende bei einem Teil bzw. Prüfungsbereich, kann er diesen beim nächsten Prüfungstermin nachholen.
Kann Teil 1 vor Absolvierung von Teil 2 wiederholt werden?
Nein, da noch kein Gesamtergebnis vorliegt.
Für welche Berufe gilt die gestreckte Abschlussprüfung?
Metallberufe:
- Anlagenmechaniker/in
- Industriemechaniker/in
- Konstruktionsmechaniker/in
- Werkzeugmechaniker/in
- Zerspanungsmechaniker/in
Elektroberufe:
- Elektroniker/in für Automatisierungstechnik
- Elektroniker/in für Betriebstechnik
- Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Elektroniker/in für Geräte und Systeme
- Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik
- Systeminformatiker/in
Fahrzeugtechnische Berufe:
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in
- Kraftfahrzeugmechatroniker/in
- Mechaniker/in für Landmaschinentechnik
- Zweiradmechaniker/in
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Labor- und Produktionsberufe Chemie/Pharmazie:
- Biologielaborant/in
- Chemielaborant/in
- Lacklaborant/in
- Chemikant/in
- Pharmakant/in
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Telefon: 0441 2220-472
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