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Allgemeine FAQ's zu Zwischen- und Abschlussprüfungen
Wann finden die Abschlussprüfungen statt?
Es gibt mehrere Prüfungstermine im Jahr. Die Sommerprüfung findet in der Zeit von Mai bis Juni/Juli, die Winterprüfung in den Monaten November bis Januar statt. Abschlussprüfungen im Teil 1 finden im Frühjahr und Herbst statt (Ausnahme: naturwissenschaftl. Berufe). Die Einzelheiten zur Prüfung erfahren Sie durch die zuständigen Ansprechpartner.
Unter welchen Voraussetzungen werden Auszubildende zur Abschlussprüfung zugelassen?
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer an der Zwischenprüfung (gilt nicht bei der getreckten AP z.B Industriemechaniker VO 2007) teilgenommen und die Ausbildungsnachweise regelmäßig geführt hat. Die Ausbildungszeit darf nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin enden.
Wie kann die laufende Ausbildung verkürzt werden?
Die Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Wenn die Leistungen des Auszubildenden es rechtfertigen, kann eine Verkürzung der Ausbildungszeit vom Auszubildendend beantragt werden. Die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungszeit wird dabei entsprechend verkürzt, der Ausbildungsplan wird abgeändert. Bis zum neuen Ende der Ausbildungszeit muss noch eine Restausbildungszeit von 12 Monaten verbleiben. Bei Fragen zur Verkürzung können Sie sich aber auch an den für Sie zuständigen Ausbildungsberater wenden.
Kann die Prüfung früher absolviert werden?
Auszubildende können ein halbes Jahr vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dieses rechtfertigen. Die Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb müssen besser als 2,5 im Durchschnitt sein. Den Antrag kann formlos an die IHK gesendet werden (bitte Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses beifügen). In den prüfungsrelevanten Fächern muss im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote gut / 2,49 erreicht worden sein. Ebenfalls benötigen wir eine detaillierte Beurteilung der betrieblichen guten Leistungen mit der Bestätigung, dass in der noch verbleibenden Ausbildungszeit die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können. Wichtig ist, dass Sie den Anmeldeschluss beachten.
Was passiert, wenn der Auszubildende während der Prüfung krank wird und sie nicht beenden kann?
Die Prüfung wird zum nächst möglichen Prüfungstermin fortgesetzt, in der Regel ist dies ein halbes Jahr später. Zum Nachweis des wichtigen Grundes ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Können Auszubildende von der Prüfung zurücktreten?
Ja, aber es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Wann endet der Ausbildungsvertrag, am Tag der mündlichen Prüfung oder wie im Vertrag vereinbart?
Die meisten Ausbildungsverhältnisse enden vor Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende nämlich vor dem vereinbarten Vertragsende die Abschlussprüfung, endet das Ausbildungsverhältnis vorzeitig mit dem Tag, an dem der der Prüfungsausschuss dem Auszubildenden das Bestehen der Prüfung offiziell mitteilt (§ 21 Abs. 2 BBiG).
Können Sie mir sagen, wann die mündliche Prüfung stattfindet?
Der Prüfungstermin wird in Absprache mit dem jeweiligen Prüfungsausschuss festgelegt. Die Einladungen werden spätestens drei Wochen vorher verschickt. In der Regel finden die mündlichen Prüfungen in der Winterprüfung im Januar und in der Sommerprüfung im Juni/Juli - drei bis vier Wochen vor den Sommerferien - statt.
Bieten Sie Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfung an?
Nein, die Oldenburgische IHK bietet keine Vorbereitungslehrgänge an.
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Versicherungs- und Industriekaufleute können sich online vorbereiten, wenn sie einen Internetzugang haben. Die Möglichkeit bietet OPTA2, eine Prüfungstrainings- und Testplattform für Auszubildende. Hier stehen Original-Aufgabensätze vergangener IHK-Abschlussprüfungen zur Verfügung. Informationen zu OPTA2 erhalten Sie beim U-Form Verlag in Solingen unter http://www.u-form.de/, oder Sie senden eine E-Mail an uform@u-form.de und erhalten unverbindlich Informationsmaterial. Dort können weitere kaufmännische IHK-Abschlussprüfungen zu Übungszwecken und andere Veröffentlichungen bezogen werden.
- Im gewerbl.techn. Bereich bietet das Bau-ABC in Rostrup (Bereich Bau, Metall, Kaufleute) das Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V. in Oldenburg (Bereich Elektro ind Mechatronik) Vorbereitungslehrgänge für viele Berufe an.
Können Sie mir Prüfungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zusenden?
Wir haben leider keine Übungsaufgaben. Sie können alte Prüfungsaufgaben bei verschiedenen Verlagen beziehen. Für die Mehrzahl der gewerblich-technischen Berufe erhalten Sie bei der Firma Dr.-Ing. P. Christiani GmbH (http://www.christiani.de/) Prüfungsaufgaben zur Übung. Für Berufe in der Druckindustrie können Sie beim Zentral-Fachausschuss für die Druckindustrie in der Bundesrepublik Deutschland, (http://www.zfamedien.de/) Aufgaben beziehen. Für kaufmännische und kaufmännische-verwandte Berufe erhalten Sie Aufgabensätze abgelaufener Prüfungen bzw. Übungsmaterialien vom U-Form-Verlag, (http://www.u-form.de/).
Wer bietet Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung an?
Es gibt verschiedene Träger von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung in unserem IHK-Bezirk. Die Ausbildungsberater/-innen helfen Ihnen gerne weiter.
Wer erstellt die IHK-Prüfungen?
Die Prüfungsaufgaben werden überwiegend von Aufgabenerstellungseinrichtungen erworben, die bundesweit für die IHKs die Prüfungen erstellen. Die verschiedenen Aufgabenersteller für die Zwischen- und Abschlussprüfungen sind u.a. die AKA, ZPA (kaufmännische Berufe) sowie die PAL (gewerbliche Berufe). Durch die Erstellung von einheitlichen Prüfungsaufgaben (je nach Beruf ) können die Prüfungsergebnisse von Auszubildenden aus unterschiedlichen Bundesländern besser verglichen werden und Unternehmen kennen den Wissensstand ihrer künftigen Mitarbeiter.
Können Sie mir die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses nennen?
Ein Prüfungsausschuss wird auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes berufen. Er arbeitet nach der Prüfungsordnung. Nein, dies ist aus Gründen des persönlichen Datenschutzes nicht möglich.
Wer sitzt in einem Prüfungsausschuss?
In jedem Prüfungsausschuss sind Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Lehrer der Berufsbildenden Schulen vertreten. Es ist ein Ehrenamt, das auf den Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes und der Prüfungsordnung angeübt wird.
Müssen alle Teile in der Wiederholungsprüfung noch einmal absolviert werden?
Die Anrechnungsmöglichkeiten hängen von den jeweiligen Berufen ab. Eine detaillierte Mitteilung über die Anrechenbarkeit erhalten die Auszubildenden von der IHK mit der Mitteilung über Ihr Prüfungsergebnis.
Können Sie uns das Ergebnis bzw. vorläufige Ergebnis der Abschlussprüfung unserer Auszubildenden durchsagen?
Leider nicht, da diese Mitteilung unter den Datenschutz fällt. Der Auszubildende erhält die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsbereiche rechtzeitig vor der mündlichen Prüfung schriftlich mitgeteilt (nur kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe).
Welche Vorgaben sind im Zusammenhang mit der Freistellung vor Prüfungen zu beachten?
Für die Prüfungstage sind alle Auszubildenden vom Betrieb freizustellen. Bei Abschlussprüfungen haben Jugendliche unter 18 Jahren ein Recht auf Freistellung für den Tag, der der schriftlichen Prüfung vorangeht. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Wie oft kann eine Abschlussprüfung wiederholt werden?
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Können Auszubildende auf eine mündlichen Prüfung bestehen, um die Noten zu verbessern?
Dies ist nicht in allen Fällen möglich. Die Verordnung des entsprechenden Berufes regelt diesen Punkt. In einigen Berufen ist eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach nur dann vorgesehen, wenn sie zum Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Wann findet die Kenntnisprüfung und ggf. die Fertigkeitsprüfung statt?
Die Termine der schriftlichen Prüfungen sind auf der Homepage der IHK unter www.ihk-oldenburg.de veröffentlicht. Für die praktischen Prüfungen werden die Termine individuell durch die Prüfungsausschusse festgelegt. Alle Termine werden den Prüflingen schriftlich mitgeteilt.
Wann erhalten wir die Unterlagen (Einladungen usw.) zur Prüfung?
In jedem Falle rechtzeitig, etwa 4 Wochen vor der jeweiligen Prüfung. Unterlagen, die der Prüfungsbetrieb zur Materialbereitstellung und Vorbereitung der Prüfung benötigt, werden schon vorher versandt oder können im Internet heruntergeladen werden (PAL für gewerbl.-techn. Berufe).
Bis wann muss der Projektantrag für die IT-Berufe gestellt werden?
Das Anmelde- und Genehmigungsverfahren in den IT-Berufen erfolgt über das Internet. Alle wichtigen Informationen sind unter www.ihk-oldenburg.de unter dem Punkt "Ausbildungsprüfungen" hinterlegt.
Können Sie mir eine Auswertung der Prüfungsergebnisse in meinem Ausbildungsberuf im Vergleich der letzten Jahre zur Verfügung stellen?
Auf unserer Internetseite informieren wir über den Prüfungsdurchschnitt der vergangenen Abschlussprüfung in allen Berufen. Bei der Vielzahl der verschiedenen Berufe können wir aus Kapazitätsgründen leider keine darüber hinausgehenden individuellen Anfragen nach statistischen Auswertungen beantworten.
Ansprechpartner/in
Referentin
Telefon: 0441 2220-482
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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