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Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung unter Widerrufsvorbehalt
Kurz vor der Abschlussprüfung erhalten Azubis und Ausbildungsunternehmen eine schrifltiche Information über die Prüfungstermine. Darin steht ein Satz: "Die Zulassung erfolgt unter Widerrufsvorbehalt." Manche Prüflinge und Ausbilder fragen sich: Was bedeutet „unter Widerrufsvorbehalt“?
Die Zulassung wird im Berufsbildungsgesetz geregelt , und zwar in § 43: Darin sind vier Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung aufgeführt:
1. Die Ausbildungszeit muss zurückgelegt worden sein oder innerhalb von zwei Monaten nach dem Prüfungstermin enden.
2. Auszubildende müssen an der Zwischenprüfung teilgenommen haben, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
3. Selbstverständlich werden sie nur dann zugelassen, wenn das Ausbildungsverhältnis in das Ausbildungsverzeichnis bei der IHK eingetragen sind.
Nur wenn die Ausbildungszeit zurückgelegt wurde und die Auszubildenden sich aktiv an der Ausbildung beteiligt haben, ist davon auszugehen, dass alle Ausbildungsinhalte vermittelt wurden. Und wenn nicht? Die Faustregel von zehn Prozent Fehlzeiten ist eine Richtschnur: Werden diese zehn Prozent überschritten, wird genauer nachgefragt: Was ist der Grund für die Fehlzeiten? Ist im Falle einer längeren Erkrankung der Leistungsstand trotzdem hoch? Konnte der Berufsschulstoff nachgeholt werden? Wie sind die Noten? Wird der Ausbildungsstoff beherrscht?
4. Was viele Auszubildende unterschätzen, ist die Bedeutung des Berichtshefts. Ordnungsgemäß geführte schriftliche Ausbildungsnachweise sind nämlich die vierte Zulassungsvoraussetzung.
In der Praxis versichern Azubis und Ausbilder mit der Anmeldung zur Prüfung, dass die Berichtshefte ordnungsgemäß geführt wurden. Festgestellt werden kann dies erst bei der mündlichen bzw. praktischen Prüfung durch den Prüfungsausschuss. Dieser prüft als Organ der IHK die Berichtshefte. Stellt er fest, dass Azubis ihre Ausbildungsnachweise schluderig oder gar nicht geführt haben und deshalb nicht vorlegen, fehlt eine wichtige Zulassungsvoraussetzung. Die Folge kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass die Zulassung im Nachhinein entzogen wird.
Deshalb erfolgt die Zulassung unter Widerrufsvorbehalt.
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