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Termine Zwischenprüfung + Abschlussprüfung Teil 1

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine des schriftlichen Teils Ihrer Prüfung finden Sie auf den Internetseiten der Aufgabenerstellungseinrichtungen (siehe folgende Links):

Den genauen Termin ihrer praktischen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer/-innen ca. 4 Wochen schriftlich vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Zeiträume sind in folgender Übersicht zu finden:

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt. In den neu geordneten Elektro-, Metall-, KFZ- sowie in den naturwissenschaftlichen Berufen wird statt der Zwischenprüfung die Abschlussprüfung Teil 1 (gestreckte Abschlussprüfung) durchgeführt.

In dem neu geordneten kaufmännischen Beruf Kaufmann/-frau im Einzelhandel wurde ebenfalls die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, d.h. die Zwischenprüfung wurde durch Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.

An der Zwischenprüfung nehmen nur Auszubildende teil. Die IHK-Ansprechpartner/-innen helfen Ihnen gerne weiter. 

Aktuelle Informationen zu den Prüfungen erhalten Sie direkt auf den Internetseiten der jeweiligen Aufgabenerstellungseinrichtung (siehe Infobox Links).

Die Prüfungsanforderungen auf der Internetseite der AKA unter dem Button "Prüfungsanforderungen der IHK-Zwischenprüfung" informieren über Zweck und Aufbau der Zwischenprüfung, Aufbau und Inhalt der Teilnahmebescheinigung sowie über Inhalt und Dauer der Zwischenprüfung im jeweiligen Ausbildungsberuf.

Ansprechpartner/in

Gabriele Kardoff
Referentin

Telefon: 0441 2220-482
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben

Links

Ansprechpartner/in von A bis Z