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Externenzulassung in trägergestützter Qualifizierung

Die trägergestützte Qualifizierung in Ausbildungsberufen von Teilnehmern, die nach geltendem Berufsbildungsgesetz (BBiG) weder die Voraussetzungen einer Umschulung oder einen Externenzulassung erfüllen, hat durch die geänderte Förderpraxis der Bundesagentur für Arbeit und die angespannte Lage auf dem Ausbildungsmarkt verstärkte Nachfrage erhalten. Durch die Novellierung des BBiG bekommt sie zusätzlichen Aufwind. Immer mehr Bildungsträger drängen in diesen Markt und bieten in zunehmendem Maße entsprechende Qualifizierungen an. Ziel ist die IHK-Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Um dieses Ziel zu erreichen, treten die Bildungsträger vermehrt an die IHKs heran, um die Zulassung ihrer Teilnehmer zur Abschlussprüfung sicher zu stellen.

Externen-Zulassung von Lehrgangsteilnehmern in der trägergestützten Qualifizierung in Ausbildungsberufen

  • Die IHKs nutzen das neue BBiG für eine Zäsur.

  • Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Empfehlung gelten für alle IHKs einheitlich die damit vereinbarten Kriterien für die Zulassung der oben beschriebenen Prüfungsteilnehmer, die von einem Bildungsträger qualifiziert werden (siehe Punkt 2).

  • Für laufende Maßnahmen gilt - soweit sie nicht gegen die Regelungen des neuen BBiG verstoßen - Bestandsschutz. Die Übergangsfrist endet am 31. März 2008 (kalkuliert auf der Grundlage von 36 Monaten Qualifizierung ab Inkrafttreten des neuen BBiG am 1. April 2005).

  • Die IHKs werden verständliche und sachlogische Zulassungskriterien einheitlich anwenden. Sie bringen ihre Zulassungskriterien aktiv in die anstehenden Abstimmungsprozesse auf Landes- und Bundesebene ein.

Präferenz Betriebliche Berufsausbildung

Nicht zuletzt angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt können sich die IHKs der Zulassung der oben beschriebenen Lehrgangsteilnehmer zur Abschlussprüfung gegenüber nicht verschließen. Hierbei spielen regionale Gesichtspunkte eine wichtige Rolle. Die betriebliche Berufsausbildung aber behält die absolute Präferenz. Die IHK-Organisation betrachtet trägergestützte Bildungsgänge grundsätzlich als nicht gleichwertig mit der betrieblichen Ausbildung. Das heißt: DieZulassung von Lehrgangsteilnehmern erfolgt, aber nur nach strengen und sachgerechten Kriterien. Diese sind in einem Merkblatt ausführlich beschrieben und können als pdf (Download) herunter geladen werden (siehe Infobox).

Ansprechpartner/in

Gabriele Kardoff
Referentin

Telefon: 0441 2220-482
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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