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Externenprüfung
Wer über einen längeren Zeitraum eine bestimmte berufliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat und dabei vielfältige berufspraktische Qualifikationen erworben hat, kann im Rahmen der Externenprüfung den Berufsabschluss nachholen. Die Zulassung zur Externenprüfung muss beantragt werden (Antrag siehe Infobox Downloads).
Die betriebliche Praxis muss zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung stehen. Der Zeitraum dieser Tätigkeit muss mindestens das Eineinhalbfache der Zeit betragen, die als Ausbildungszeit nach der staatlich anerkannten Verordnung vorgeschrieben ist.
Über Dauer und Inhalt der betrieblichen Tätigkeit sowie eine eventuelle Teilnahme an Schulungsmaßnahmen sind Bescheinigungen des Arbeitgebers vorzulegen. Hieraus sollte detailliert ersichtlich sein, ob die im Berufsbild festgelegten Fertigkeiten ausgeübt und angewandt wurden. Eventuell erworbene Prüfungsdokumente sind in Kopie einzureichen.
Die Prüfungsanforderungen und Bewertungsrichtlinien sind die gleichen wie bei den Prüflingen, die aufgrund eines Berufsausbildungsverhältnisses zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Ansprechpartner/in
Referentin
Telefon: 0441 2220-482
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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