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Abschlussprüfung der Kaufleute im Einzelhandel
Die ersten Prüflinge haben im Sommer 2010 nach der neuen Erprobungsverordnung „Kaufmann/-frau im Einzelhandel“ von 2009 die Abschlussprüfung in gestreckter Form abgelegt.
Für wen gilt diese Regelung?
Auszubildende, die im Sommer 2009 ihre Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/-in bestanden und einen weiterführenden Berufsausbildungsvertrag zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel geschlossen haben (Ausbildungsbeginn ab 1. Juli 2009): sie haben in der Abschlussprüfung Sommer 2010 den Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung abgelegt. Die drei schriftlichen Prüfungsbereiche der bestandenen Verkäuferprüfung werden als Teil 1 auf die Gesamtprüfung angerechnet.
Auszubildende, die im Sommer 2009 ihre Abschlussprüfung zum/zur Verkäufer/-in bestanden und einen weiterführenden Berufsausbildungsvertrag zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel geschlossen (Ausbildungsbeginn vor dem 1. Juli 2009) - ergänzend wurde hierzu eine Vereinbarung über die Anwendung der neuen Verordnung getroffen: sie haben ebenfalls in der Abschlussprüfung Sommer 2010 den Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung abgelegt, sofern ein Änderungsvertrag abgeschlossen wurde. Die drei schriftlichen Prüfungsbereiche der bestandenen Verkäuferprüfung werden als Teil 1 auf die Gesamtprüfung angerechnet.
Auszubildende zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel mit Ausbildungsbeginn ab 1. Juli 2009 und auf zwei Jahre verkürzter Ausbildungszeit legen im Winter 2010/2011 den Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung ab.
„Externe“ Prüfungsteilnehmer (Prüfungszulassung auf Grund langjähriger praktischer Tätigkeit) legen Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung an einem Prüfungstermin ab.
Abweichende Sonderfälle werden im Einzelfall geregelt.
Die Berufsausbildung zum/zur Verkäufer/-in ist von dieser neuen Regelung nicht betroffen.
Ansprechpartner/in
Sachbearbeiterin
Telefon: 0441 2220-461
Fax: 0441 2220-5461
Zentrale: 0441 2220-0
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