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Abschlussprüfung der Industriekaufleute

Der Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau wird wieder gleichzeitig mit den übrigen Berufen geprüft. Der gesonderte Prüfungstermin für den Industriekaufmann entfällt somit.

Die Erprobung der "gedehnten" Abschlussprüfung tritt mit Ablauf des 31.07.2007 außer Kraft. Sie hat sich nicht bewährt und eine Verlängerung der Erprobung ist nicht beabsichtigt. Die Ausbildungsordnung vom 23. Juli 2002 gilt unverändert weiter. Die schriftlichen Prüfungstermine reihen sich damit seit der Winterprüfung 2007/2008 in den normalen Rhythmus ein.

 


 

Verordnung über die Berufsausbildung vom 23. Juli 2002

Schriftliche Prüfungsbereiche
Die Prüfung zum Industriekaufmann/-frau wird schriftlich in den Prüfungsbereichen

  • Geschäftsprozesse
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

durchgeführt.

Die Anforderungen in den Prüfungsfächern:

Prüfungsbereich Geschäftsprozesse
In 180 Minuten (konventionell ungebunden) soll der Prüfling auf Prozesse und komplexe Sachverhalte gerichtete Situationsaufgaben oder Fallbeispiele bearbeiten und dabei zeigen, dass er Geschäftsprozesse analysieren sowie Problemlösungen ergebnis- und kundenorientiert entwickeln kann.

Dafür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:

  • Marketing und Absatz
  • Beschaffung und Bevorratung
  • Personal
  • Leistungserstellung

Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
In 90 Minuten (maschinell auswertbar, gebunden und ungebunden) soll der Prüfling bis zu vier praxisbezogene Aufgaben aus dem Bereich Leistungsabrechnung unter Berücksichtigung des Controllings bearbeiten und dabei zeigen, dass er Kosten erfassen, die betrieblichen Geld- und Wertströme analysieren sowie betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen daraus ableiten kann.

Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde
In 60 Minuten (maschinell auswertbar, gebunden und ungebunden) soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.

Die Prüfung wird mit Aufgaben der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen - AkA -, Nürnberg, durchgeführt.

Ablauf der schriftlichen Prüfung

1. Prüfungstag

Prüfungszeit Prüfungsbereich

08:00 - 11:00 Uhr

Geschäftsprozesse

 

 

 

 

 

 

2. Prüfungstag


Prüfungszeit


Prüfungsbereich
14:00 - 15:00 Uhr
Wirtschafts- und Sozialkunde
15:00 - 16:30 Uhr
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle


 

 

 

 

Prüfungsbereich Einsatzgebiet

Fachaufgabe
Der Ausbildungsbetrieb hat dafür zu sorgen, dass der/die Auszubildende in einem Einsatzgebiet Aufgaben übertragen bekommt, die einsatzgebietsspezifische Lösungen sowie die Koordination einsatzgebietsspezifische Aufgaben und Prozesse erfordern. Dies sind die beiden im Ausbildungsrahmenplan genannten Kriterien für die Fachaufgabe.

Die Fachaufgaben sind nicht inhaltlich konkretisiert, sondern werden durch allgemeine Lernziele unter der Berufsbildposition 10 beschrieben, um eine breite Anwendung zu Gewähr leisten. Die für die Prüfung ausgewählte Fachaufgabe sollte dem Prüfling ausreichende Möglichkeiten bieten, seine Fertigkeiten und Kenntnisse bei der Sachbearbeitung darzustellen.

Unter "Downloads" finden Sie drei Musteranträge für die betriebliche Fachaufgabe im Einsatzgebiet.

Genehmigungsverfahren
Die ausgewählte Fachaufgabe aus dem Einsatzgebiet, die inhaltlicher Gegenstand des Reports, der Präsentation und des Fachgesprächs werden soll, ist vor ihrer Durchführung im Betrieb dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist. Bei Eignung erfolgt eine Bestätigung (genehmigt, gegebenenfalls genehmigt mit Auflagen). Bei Ablehnung muss eine neue Fachaufgabe eingereicht werden.

Zur Genehmigung ist eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe vorzulegen (Formular). Neben der Bezeichnung der Aufgabenstellung muss aus der Kurzbeschreibung auch deutlich werden, welche einsatzgebietspezifischen Lösungen angestrebt und wie die einsatzspezifischen Aufgaben und Prozesse koordiniert werden.

Der Antrag der Facharbeit muss bis spätestens zu den von der IHK festgesetzten Terminen (Frühjahr/Sommer = 1. Februar; Herbst/Winter = 15. Juni) eingereicht werden. Die Genehmigung ist etwa 4 Wochen nach Abgabetermin zu erwarten.

Report
Die Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung der tatsächlich ausgeführten Fachaufgabe im Einsatzgebiet, die als Report bezeichnet wird. Er dient dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf Präsentation und Fachgespräch.

Umfang

maximal 5 DIN-A4-Seiten
ggfs. plus betriebliche Anlagen

Seiteneinteilung

35 Zeilen pro Seite
ca. 85 Zeichen pro Zeile 
Zeilenabstand 1,5-fach
Schriftgrad 10 (Arial)
Seitenzahl (ab Seite 2) zentriert in der Kopfzeile

Seitenränder 3,5 cm oben
3,0 cm unten
3,0 cm links
2,5 cm rechts

Der Report soll gegliedert sein und die Aufgabenstellung, die Arbeitsschritte bei der Durchführung, die notwendigen Koordinierungsprozesse sowie das Ergebnis beinhalten.

Der Ausbildungsbetrieb muss bestätigen, dass der/die Auszubildende die im Report dokumentierte Fachaufgabe im Betrieb selbstständig ausgeführt hat. Der Report ist mit dieser Bestätigung (Formular) zu den von der IHK festgelegten Terminen einzureichen. Die Termine werden mit den Genehmigungsschreiben mitgeteilt.

Auch wenn der Report nicht benotet wird, sollte der Prüfling auf sorgfältige Ausführung bedacht sein, zumal die Präsentation sowie das Fachgespräch letztendlich darauf basieren und der Grundstein für den Erfolg bereits mit dem Report gelegt wird.

Präsentation
Der Ausbildungsbetrieb hat dem/der Auszubildenden geeignete praxisübliche Darstellungsmethoden zu vermitteln. Auch während der Ausbildungszeit gibt es Möglichkeiten, Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse zielgruppengerecht aufzubereiten und zu präsentieren.

Welche Methoden für die Präsentation der Fachaufgabe in der Prüfung verwendet werden, ist nicht vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammer wird dafür Sorge tragen, dass Tageslichtprojektor, Flip-Chart und Pinnwand für die Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Für darüber hinausgehende Präsentationsmedien sind die Prüflinge selbst verantwortlich und müssen diese funktionsfähig mitbringen.

Für die Präsentation sind der Aufbau und die inhaltliche Struktur, die sprachliche Gestaltung und die zielgruppengerechte Darstellung entscheidend. Von Bedeutung ist also, wie es dem Prüfling gelingt, die inhaltlichen Ausführungen, die bereits mit dem Report eingereicht wurden, prägnant, zielorientiert und überzeugend darzustellen.

Bei der Vorbereitung der Präsentation ist der Zeitrahmen von 10-15 Minuten zu beachten und einzuhalten. Andernfalls läuft der Prüfling Gefahr, dass der Prüfungsausschuss die Präsentation abbricht.

Fachgespräch
Der Präsentation zur Fachaufgabe schließt sich das Fachgespräch an. Hier soll festgestellt werden, wie gut die präsentierte Fachaufgabe in einen Gesamtzusammenhang gestellt, Hintergründe erläutert und Ergebnisse bewertet werden können.

In der Prüfung nach der neuen Verordnung wird vorrangig auf die im Report und in der Präsentation vorgestellte betriebliche Sachbearbeitungspraxis in einem spezifischen Einsatzgebiet Bezug genommen. Der Prüfling muss also damit rechnen, dass Fragen gestellt werden, die nicht durch schulisches Faktenwissen allein beantwortet werden können.

Fachgespräch und Präsentation dauern zusammen höchstens 30 Minuten.

Beide Teile des Prüfungsbereiches werden mit einer Note bewertet. Eine Gewichtung bzw. Anteilsfeststellung von Präsentation und Fachgespräch legt die Ausbildungsordnung nicht fest.

Mündliche Ergänzungsprüfungen
Die Verordnung regelt die mündlichen Ergänzungsprüfungen wie folgt:
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und die übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Ermittlung des Gesamtergebnisses
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:

Geschäftsprozesse

40 %
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 20 %
Wirtschafts- u. Sozialkunde 10 %
Einsatzgebiet 30 %

Bestehen der Abschlussprüfung
Die Verordnung regelt das Bestehen der Abschlussprüfung wie folgt:

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:

1. im Gesamtergebnis,

2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,

3. in mindestens einem der beiden Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und

Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie

4. im Prüfungsbereich Einsatzgebiet

jeweils ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Ansprechpartner/in

Werner Munk
Ausbildungsberater

Telefon: 0441 2220-455
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z