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Neuordnungen 2011 – Druckberufe
Neuordnung „Medientechnologe/-in Druck“
Am 13. April 2011 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen/zur Medientechnologin Druck im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt am 1. August 2011 in Kraft.
Die neue Ausbildungsverordnung orientiert sich weniger an den Lerninhalten, die man vermittelt, um einen Beruf ausüben zu können, sondern stärker an den Kompetenzen, die man nach der Ausbildung vorweisen muss.
Diese Kompetenzorientierung wird deutlich, wenn man sich die neuen Strukturen näher betrachtet, denn in allen neuen Ausbildungsverordnungen der Medienberufe finden sich ähnliche Elemente in den Kernqualifikationen: Fertigungstechnologien und -prozesse, Arbeitsvorbereitung, Einrichten und Steuern von Maschinen und Anlagen, Instandhaltung sowie betriebliche Kommunikation.
Die spezifischen Verfahren und Techniken werden mit Wahlqualifikationen berücksichtigt. Bitte beachten Sie: Die Wahlqualifikationen sind zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag festzulegen.
Die Ausbildungsverordnung im Internet:
Verordnung Medientechnologe Druck / Medientechnologin Druck
Auf der Internetseite des ZFA findet sich eine Informationsbroschüre zur Neuordnung als Download.
Ansprechpartner/in
Ausbildungsberater
Telefon: 0441 2220-420
Fax: 0441 2220-5420
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