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Neuordnung 2011 – Technische Zeichner-Berufe

Die Verordnung der Konstruktionsberufe wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 32, S. 1215, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2011) veröffentlicht.

"Technische/-r Produktdesigner/-in" und "Technische/-r Systemplaner/-in" lösen zum 01.08.2011 die "alten" Berufe Technische/-r Zeichner/-in und Technische/-r Produktdesigner/-in ab.

Die Ausbildungsdauer beträgt für beide Berufe 3,5 Jahre.

Die Ausbildungsrahmenpläne sind analog der industriellen Metall- und Elektroberufe gestaltet. Sie beinhalten eine sachliche Gliederung und eine zeitliche Gliederung. In den Zeitrahmen der zeitlichen Gliederung werden die „Kernqualifikationen“ (gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten) mit den „Fachqualifikationen“ (berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten) integriert.


Die beiden künftigen Berufe Technischer Produktdesigner und Technischer Systemplaner werden weiterhin eine Fachrichtungsstruktur haben. Folgende Fachrichtungen sind vorgesehen:

1. Technischer Produktdesigner:

Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion (bisherige Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik des Technischen Zeichners)

Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion (Hierbei handelt es sich um den bisherigen Technischen Produktdesigner, verordnet schon in 2005.)

2. Technischer Systemplaner:

Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik (bisherige Fachrichtung Heizungs-, Klima und Sanitärtechnik des Technischen Zeichners)

Fachrichtung Elektrotechnische Systeme (bisherige Fachrichtung Elektrotechnik des Technischen Zeichners)

Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik (bisherige Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik des Technischen Zeichners)

Die bisherige Fachrichtung Holztechnik des Technischen Zeichners wird in die Fachrichtung "Produktgestaltung -und konstruktion des Technischen Produktdesigners aufgehen.

Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte teilen sich in integrative Qualifikationen und berufsspezifische Qualifikationen, welche wie bei den industriellen Metall- und Elektroberufen miteinander verzahnt zu vermitteln sind. Für beide Berufe wird ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für das erste Ausbildungsjahr erarbeitet.

Prüfungen: Die Zwischenprüfung entfällt. Es wird nach 18 Monaten eine Abschlussprüfung Teil 1 geben, die mit 30 Prozent in die Entnote einfließen.

Berufsbildende Schule: Die Technischen Produktdesigner und die Technischen Systemplaner werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam beschult. Ab dem dritten Jahr gibt es eine Binnendifferenzierung. Das heißt, der Technische Produktdesigner/Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion wird auf alle Fälle über 3,5 Jahre in Oldenburg beschult. Die Systemplaner und die Technischen Produktdesigner/Fachrichtung Produktgestaltung- und konstruktion, werden dann in Fachklassen anderer Berufsbildender Schulen übernommen werden.

Ansprechpartner/in

Frank Ederer
Ausbildungsberater

Telefon: 0441 2220-420
Fax: 0441 2220-5420
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z