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Neuordnung 2011 - Mechatroniker/-in
Die geänderte Mechatroniker-Verordnung wurde am 29. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die neue Ausbildungsordnung gilt für alle neuen Ausbildungsverhältnisse seit dem 1. August 2011.
Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf den Prüfungsablauf. Ziel ist es, die Prüfungsstruktur des Mechatronikers an die der Metall- und Elektroberufe anzupassen.
Die wesentlichen Änderungen sind
- die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung (zeitlich auseinander fallende Teile I und II der Abschlussprüfung, wobei Teil I die ehemalige Zwischenprüfung ersetzt) und
- die Einführung vom Variantenmodell (Auswahl zwischen einem betrieblichen Auftrag und einer vorgegebenen, überregional erstellten Arbeitsaufgabe).
Ansprechpartner/in
Frank Ederer
Ausbildungsberater
Telefon: 0441 2220-420
Fax: 0441 2220-5420
Zentrale: 0441 2220-0
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