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Papiertechnologe/-in (Verordnung 2010)

Ausbildungsordnung Papiertechnolge/-in wurde geändert.

In der "alten" Ausbildungsordnung im Ausbildungsberuf „Papiertechnologe/-in“ (Verordnung vom 20. April 2010) müssen zum Bestehen der Abschlussprüfung u. a. „in mindestens zwei der weiteren Prüfungsbereiche von Teil 2“ mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden.

Dieser Fehler wurde in der Änderungsverordnung vom 19. Oktober 2010 behoben. Es müssen nur in einem weiteren Prüfungsbereich ausreichende Leistungen erbracht werden.

Ansprechpartner/in

Stefan Bünting
stellv. Abteilungsleiter

Telefon: 0441 2220-472
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben
Ansprechpartner/in von A bis Z