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Kaufleute im Einzelhandel (modernisiert zum 01.07.2009)
Änderungen in den Prüfungen im Einzelhandel: Sind Sie und Ihre Auszubildenden gut vorbereitet?
In den letzten Jahren wurden die beiden Einzelhandelsberufe Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel modernisiert.
Die Neuordnung im Jahr 2004 und die Erprobungsverordnung des Jahres 2009 führen bei den Einzelhandelsberufen zu Veränderungen im Prüfungswesen. Mit der Erprobungsverordnung 2009 wurde die Gestreckte Abschlussprüfung für die Kaufleute im Einzelhandel eingeführt: Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt für diesen Ausbildungsberuf die Zwischenprüfung und ist identisch mit der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin.
Über die wesentlichen Änderungen haben wir Sie bereits mehrfach informiert. Informieren Sie sich nun ausführlich über die Ziele und die Struktur der schriftlichen Prüfungen und Musteraufgaben. Die AKA-Broschüre ist eine begleitende Praxishilfe für die Zwischen- und Abschlussprüfungen - interessant für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen.
Die Prüfungskataloge bieten wichtige Informationen für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen. Sie informieren über mögliche Inhalte der Zwischenprüfung (Verkäufer/Verkäuferin) und der Abschlussprüfungen. Sie geben unter anderem Orientierungshilfen für die betriebliche Ausbildung. So orientieren sich die Ausbildungsinhalte nicht mehr nur an den Funktionen eines Einzelhandelsbetriebes (wie Beschaffung, Lagerung, Absatz, Rechnungswesen), vor allem die Geschäftsprozesse und der Zusammenhang zur Kunden- und Serviceorientierung sind wichtige Inhalte.
Nutzen Sie die neuen Broschüren der AKA (siehe Download), um Ihre Auszubildenden optimal nach den neuen Richtlinien auszubilden und auf die veränderten Prüfungen vorzubereiten.
Kaufleute im Einzelhandel modernisiert - Gestreckte Abschlussprüfung
Der Einzelhandel betritt Neuland mit der Erprobung einer neuen Prüfungsstruktur: Zum 1. Juli 2009 wurde mit einer neuen Erprobungsverordnung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel die "Gestreckte Abschlussprüfung" eingeführt.
Die Auszubildenden müssen jetzt ihre Prüfung in zwei Teilen zu unterschiedlichen Zeiten ablegen, und zwar am Ende des zweiten und am Ende des dritten Ausbildungsjahres. Im kaufmännischen Bereich wird diese Neuerung erstmalig eingeführt. Im gewerblich-technischen Bereich gibt es die gestreckte Abschlussprüfung bereits seit 2002.
Die neue Prüfungsstruktur löst die klassische Form mit Zwischen- und Abschlussprüfung ab. Wesentlicher Unterschied ist, dass Teil 1 der neuen Prüfung in das Abschlussergebnis der Auszubildenden einfließt. Die "alte" Form der Zwischenprüfung, eine reine Lernstandsüberprüfung ohne Bedeutung für das Ergebnis der Abschlussprüfung, entfällt.
Ziel der neuen Erprobungsverordnung ist es, nicht erst am Ende der Ausbildung, sondern schon nach zwei Jahren Kernkompetenzen im kaufmännischen Bereich abschließend zu prüfen und eine entsprechende berufliche Handlungsfähigkeit nachzuweisen.
So ist der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung im dreijährigen Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel identisch mit der schriftlichen Abschlussprüfung im zweijährigen Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin. Dies vereinfacht die Prüfungsstruktur und stellt zudem sicher, dass die Gemeinsamkeiten in den Kernkompetenzen und der Prüfungsgestaltung eine Anrechnung und Durchlässigkeit ermöglichen, die die Mobilität zwischen den Berufen verstärkt.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wird eine Evaluation der Erprobungsverordnung durchführen. Dabei soll untersucht werden, inwieweit diese Prüfungsform geeignet ist, die berufliche Handlungsfähigkeit in den Einzelhandelsberufen angemessen zu erfassen und zu bewerten. Die Evaluation soll drei komplette Ausbildungsjahrgänge umfassen, in denen Struktur, Inhalte und Gewichtung von Teil 1 und 2 der gestreckten Abschlussprüfung ebenso wie die Wahlqualifikation "Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit" wissenschaftlich untersucht werden. Die Evaluationsergebnisse sollen auch Anregungen geben, ob diese Prüfungsform auf andere kaufmännische Berufe übertragbar ist. Die Erprobungsverordnung gilt bis zum 31. Juli 2015. In diesem Zeitraum muss über eine Überführung der gestreckten Abschlussprüfung in Dauerrecht entschieden werden.
Welche Auswirkungen hat diese Änderung auf bestehende Berufsausbildungsverhältnisse?
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin kann im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden. Die erzielten Leistungen in den Prüfungsbereichen Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde werden bei anschließenden Berufsausbildungsverhältnissen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel ab dem 01.07.2009 als Teil 1 der Abschlussprüfung nach der neuen Ausbildungsordnung angerechnet.
Ansprechpartner/in
Ausbildungsberater
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