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Werkzeugmechaniker/-in

Berufsbezeichnung:

Werkzeugmechaniker-/in

Ausbildungsdauer:

Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre. Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Ausbildungsprofil:

Werkzeugmechaniker/-in werden in den Einsatzgebieten Formentechnik, Instrumententechnik, Stanztechnik sowie Vorrichtungstechnik ausgebildet.

Arbeitsgebiet:

Werkzeugmechaniker/-innnen  fertigen, montieren, überprüfen, warten und reparieren Schneid-, Umform- und Bearbeitungswerkzeuge, Vorrichtungen, Lehren und Schablonen. Es handelt sich um Werkzeuge, die für die Serienfertigung benötigt werden. Mit diesen Werkzeugen werden zum Beispiel aus Blechen Teile herausgestanzt oder ausgestanzte Teile durch Druck verformt. Die Produkte und Einzelanfertigungen werden mit hoher Maß- und Formgenauigkeit und Oberflächengüte nach Zeichnungen, entweder in Handarbeit oder maschinell nach Muster bzw. Zeichnung hergestellt.

Ausbildungsprüfungen:

In diesem Beruf wird zur Prüfungsdurchführung ein Online-System eingesetzt. Im Downloadbereich sind spezielle Prüfungshinweise aufgeführt.

Branchen/ Betriebe:

Unternehmen der Metall- und Kunststoffindustrie

Berufsschule

Die Ausbildung findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.

Berufliche Fähigkeiten:

Werkzeugmechaniker/-innen ...

  • setzen maßstabgerechte, technische Zeichnungen in hoher Präzision um,
  • planen die Arbeitsabläufe,
  • bearbeiten Formteile durch verschiedene Fertigungsarten wie z.B. Drehen, Fräsen oder Erodieren,
  • bauen einzeln hergestellte Formenteile zu kompletten Formen (Gesenke, Spritzgussformen, Kokillen) zusammen, passen diese an,
  • setzen beschädigte bzw. verschlissene Formen instand und
  • fertigen Spezialwerkzeuge an,
  • entwickeln Arbeitsprogramme für computergesteuerte Werkzeugmaschinen,
  • führen die Qualitätssicherung durch.

 

Die wesentlichen Neuerungen:

Die wesentlichen Neuerungen finden Sie in einem Vergleich in der PAL Information für die Praxis sowie in einer Information zu den Materialbereitstellungslisten.

Die Berufsbezeichnungen der bisherigen Metallberufe (VO 1987) wie Anlagen-, Industrie-, Konstruktions-, Werkzeug- und Zerspanungsmechaniker bleiben erhalten, wobei die Fachrichtungen der Metallberufe künftig entfallen. Die einzelnen Berufe haben in der Ausbildungsordnung festgelegte Einsatzgebiete.  Weitere Einsatzgebiete sind zulässig, sofern in dem Ausbildungsberufsbild entsprechende Qualifikationen vermittelt werden. Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt, muss aber nicht wie die bisherigen Fachrichtungen im Ausbildungsvertrag aufgeführt werden. Informationen für die Praxis der Prüfungen der PAL finden Sie hier.

Die  Broschüre vom Bundesministerium für Bildung und  Forschung soll Ihnen die Ausbildung und die Prüfungsvorbereitung erleichtern. Die Unterlagen für den Betrieblichen Auftrag finden Sie im Download-Bereich.

Eine Präsentation zur Neuordnung der Metallberufe erläutert die neue Ausbildungsstruktur.

Die Ausbildungsstruktur der industriellen Metallberufe ist, wie bei den neuen Elektro-Berufen, die weiterentwickelte Zeitrahmenmethode. Die Ausbildungsinhalte der Kernqualifikationen können nun gemeinsam mit Inhalten der Fachqualifikationen in 3,5 Jahren vermittelt werden. Um die flexiblen Einsatzmöglichkeiten innerhalb der Unternehmen und die berufliche Mobilität zu gewährleisten, sind in einem Umfang von 21 Monaten (50 Prozent der Ausbildungszeit) gemeinsame Kernqualifikationen für jeden Metallberuf zu vermitteln. Sie werden über die gesamte Ausbildungszeit zusammen mit den jeweiligen Fachqualifikationen vermittelt. Der Anteil der Kernqualifikationen ist im ersten Ausbildungsjahr am größten und nimmt im Laufe der Ausbildungszeit sukzessive ab.

Nicht nur die Ausbildung ist den neuen beruflichen Anforderungen angepasst worden, sondern auch die Prüfungen. Bei den neuen industriellen Metallberufen gibt es eine so genannte "gestreckte Abschlussprüfung". Die Zwischenprüfung wird ersetzt durch den ersten Teil der Abschlussprüfung. Im ersten Prüfungsteil werden die beruflichen Grundqualifikationen abschließend geprüft. Diese Prüfung findet 18 Monate nach Ausbildungsbeginn statt. Sie setzt sich zusammen aus einem praktischen Teil (1A) und aus einem schriftlichen Teil (1B). Die hieraus resultierenden Prüfungsleistungen fließen zu 40 Prozent mit in das Gesamtergebnis ein. Im zweiten Teil der Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung ist die berufliche Prozessqualifikation von zentraler Bedeutung. Auch dieser besteht aus einem praktischen Teil (2 A) und einem schriftlichen Teil (2 B).

Die berufliche Prozessqualifikation beinhaltet alle Qualifikationen, die für die Bearbeitung eines realen betrieblichen Auftrages notwendig sind, das heißt es wird nicht nur das Arbeitsergebnis, sondern auch der Arbeitsprozess erfasst und bewertet.

Allerdings sind der generellen Durchführung einer Abschlussprüfung mit einem realen "betrieblichen Auftrag" Grenzen gesetzt, da die Ausbildungsbetriebe jedes Jahr eine ausreichend große Anzahl von Aufträgen zum Prüfungszeitpunkt anbieten müssten. Diese Aufträge müssten außerdem einen vergleichbaren Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad haben. Da sich dies nicht grundsätzlich realisieren lässt, sieht die neue Ausbildungsordnung eine Prüfungsalternative vor. Dabei handelt es sich um ist eine überbetrieblich entwickelte, betriebsübergreifende "praktische Aufgabe". Der Betrieb hat die Wahl, ob die Prüfung mit einem "realen" betrieblichen Auftrag oder mit einer betriebsübergreifenden "praktischen" Aufgabe durchgeführt wird.

 

Weitere Informationen über diesen Ausbildungsberuf unter BERFUEnet, einem Service der Bundesagentur für Arbeit.

Die Lehrstellenangebote der Region finden Sie in der IHK-Lehrstellenbörse.

Ansprechpartner/in

Stefan Bünting
stellv. Abteilungsleiter

Telefon: 0441 2220-472
Fax: 0441 2220-468
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z