Topnavigation

Wir über uns   |   Presse & Publikationen   |   Impressum   |   Übersicht   |   RSS-Feed   |   Kontakt

Seiteninhalt

Technische/-r Produktdesigner/-in (Gültig ab 01.08.2011)

Die Verordnung der Technischen Zeichnerberufe wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 32, S. 1215, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2011) veröffentlicht.

Technische Produktdesigner haben zum 01.08.2011 die "alten" Technischen Zeichner abgelöst.

Die Ausbildungsdauer beträgt für beide Berufe 3,5 Jahre.

Die Ausbildungsrahmenpläne sind analog der industriellen Metall- und Elektroberufe gestaltet. Sie beinhalten eine sachliche Gliederung und eine zeitliche Gliederung. In den Zeitrahmen der zeitlichen Gliederung werden die „Kernqualifikationen“ (gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten) mit den „Fachqualifikationen“ (berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten) integriert.

Der Technische Produktdesigner wird eine Fachrichtungsstruktur haben:

1. Technischer Produktdesigner:

Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion (bisherige Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik des Technischen Zeichners)

Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion (Hierbei handelt es sich um den bisherigen Technischen Produktdesigner, verordnet schon in 2005.)

(Die bisherige Fachrichtung Holztechnik des Technischen Zeichners wird in die Fachrichtung "Produktgestaltung -und konstruktion des Berufsbildes "Technischer Produktdesigner" aufgehen.

Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte teilen sich in integrative Qualifikationen und berufsspezifische Qualifikationen, welche wie bei den industriellen Metall- und Elektroberufen miteinander verzahnt zu vermitteln sind. Für beide Berufe wird ein gemeinsamer Rahmenlehrplan für das erste Ausbildungsjahr erarbeitet.

Prüfungen: Die Zwischenprüfung entfällt. Es wird nach 18 Monaten eine Abschlussprüfung Teil 1 geben, die mit 30 Prozent in die Entnote einfließen.

Berufsbildende Schule: Die Technischen Produktdesigner werden in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam beschult. Ab dem dritten Jahr gibt es eine Binnendifferenzierung. Das heißt, der Technische Produktdesigner/Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion wird auf alle Fälle über 3,5 Jahre in Oldenburg beschult. Die Systemplaner und die Technischen Produktdesigner/Fachrichtung Produktgestaltung- und konstruktion, werden dann in Fachklassen anderer Berufsbildender Schulen übergehen müssen.

Ansprechpartner/in

Frank Ederer
Ausbildungsberater

Telefon: 0441 2220-420
Fax: 0441 2220-5420
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben
Ansprechpartner/in von A bis Z