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Medientechnologe/-in Druckverarbeitung
Neuordnung „Medientechnologe/-in Druckverarbeitung“
Am 13. April 2011 ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druckverarbeitung / zur Medientechnologin Druckverarbeitung im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt am 1. August 2011 in Kraft. Dieser "neue" Beruf löst somit den "alten" Buchbinder ab.
Die neue Ausbildungsverordnung orientiert sich weniger an den Lerninhalten, die man vermittelt, um einen Beruf ausüben zu können, sondern stärker an den Kompetenzen, die man nach der Ausbildung vorweisen muss.
Diese Kompetenzorientierung wird deutlich, wenn man sich die neuen Strukturen näher betrachtet, denn in allen neuen Ausbildungsverordnungen der Medienberufe finden sich ähnliche Elemente in den Kernqualifikationen: Fertigungstechnologien und -prozesse, Arbeitsvorbereitung, Einrichten und Steuern von Maschinen und Anlagen, Instandhaltung sowie betriebliche Kommunikation.
Die spezifischen Verfahren und Techniken werden mit Wahlqualifikationen berücksichtigt. Bitte beachten Sie: Die Wahlqualifikationen sind zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag festzulegen.
Die Ausbildungsverordnung finden Sie im Internet unter folgendem Link:
Verordnung Medientechnologe/-in
Auf der Internetseite des ZFA steht eine Informationsbroschüre zur Neuordnung zum Download bereit.
Ansprechpartner/in
Ausbildungsberater
Telefon: 0441 2220-420
Fax: 0441 2220-5420
Zentrale: 0441 2220-0
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